Häuser an Silvester abgebrannt
Kein Strafbefehl wegen Garten-Feuerwerk
Als zur Silvesternacht zwei Häuser niederbrannten, schienen die Verursacher schnell gefunden: Feiernde, die in ihrem Garten Feuerwerk gezündet hatten. Der Strafbefehlsantrag war aber voreilig, entschied das LG Potsdam: Wenn das ganze Land böllert, ist das mit dem Tatverdacht nicht so einfach.