Schmerzensgeldklagen Hinterbliebener abgewiesen

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Schmerzensgeldklagen Hinterbliebener abgewiesen. beck-aktuell, 02.07.2020 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/104396)
Das Landgericht Essen hat am 01.07.2020 Klagen mehrerer Angehöriger von Opfern des Germanwings-Absturzes vor fünf Jahren in den französischen Alpen auf ein höheres Schmerzensgeld abgewiesen. Nach Ansicht des LG waren die Lufthansa und deren Flugschule die falschen Klageadressaten. Die Enttäuschung bei den Angehörigen über das Urteil war groß.
LG: Falsche Klagegegner
Acht Hinterbliebene hatten die Lufthansa und deren Flugschule auf ein höheres Schmerzensgeld verklagt. Nach Ansicht des LG handelte es sich aber um die falschen Klageadressaten. Zur Frage einer Haftung der Flugschule sagte Richter Lars Theissen: "Niemand käme auf die Idee, den Fahrlehrer, der die Überlandfahrten begleitet hat, in die Pflicht zu nehmen, wenn ein Autofahrer Jahre später in den Gegenverkehr fährt." Und auch die Lufthansa war nach Ansicht der Essener Richter der falsche Adressat dieser Klage.
Medizinische Überprüfung von Piloten Aufgabe des Staates
Natürlich könne es sein, dass bei der Erteilung der Fluglizenz für den früher an Depressionen leidenden Co-Piloten Fehler gemacht wurden. "Die Ärzte könnten etwas übersehen haben, bei den Untersuchungen könnte es Fehler gegeben haben", so Theissen. Für solche wäre aber aus Sicht der Kammer die Fluggesellschaft nicht verantwortlich. Denn: "Die Flugsicherheit ist eine staatliche Aufgabe, die dem Luftfahrtbundesamt übertragen worden ist. Es ist Aufgabe des Staates, für tragfähige und wirksame Regeln zu sorgen."
Frage nach weiteren Schuldigen offengelassen
Man könne sich einen Schuldigen nicht einfach aussuchen, sagte Theissen. Die 16. Zivilkammer des LG ließ die Frage offen, ob es neben dem Co-Piloten, der die Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert haben soll, überhaupt noch einen anderen Schuldigen gibt. "Ein Zivilprozess ist kein Untersuchungsausschuss", betonte Theissen.
Opfer-Angehörige enttäuscht
Bei den Opfer-Angehörigen kamen die Worte der Richter nicht gut an. Einer der Kläger hatte bei dem Absturz der Germanwings-Maschine seine Tochter, deren Partner und einen Enkel verloren. Er rang um Fassung, als er nach der Urteilsverkündung des LG Essen um einen Kommentar gebeten wurde. "Ich bin schwer enttäuscht und muss das erst einmal verarbeiten", sagte der Opfer-Angehörige. "Es ist doch klar, dass hier Menschen ihre Arbeit nicht richtig gemacht haben. Ich erwarte noch immer Gerechtigkeit vom deutschen Staat." Deutlich kritisierte er auch die Worte, die Richter Lars Theissen zur Begründung seines Urteils gewählt hatte.
Weitere Schritte der Hinterbliebenen noch unklar
Wie die klagenden Hinterbliebenen nun weiter vorgehen, ist noch nicht klar. Sie könnten gegen das LG-Urteil Rechtsmittel einlegen oder eine neue Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland anstrengen.
- Redaktion beck-aktuell
- LG Essen
- Urteil vom 01.07.2020
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Schmerzensgeldklagen Hinterbliebener abgewiesen. beck-aktuell, 02.07.2020 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/104396)



