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Staatshaftung

Mehr Artikel zu diesem Tag

Mitgliedstaaten müssen Grundbedürfnisse von Asylbewerbern decken

Mitgliedstaaten müssen Grundbedürfnisse von Asylbewerbern decken

EU-Staaten können sich nicht auf einen plötzlichen Zustrom von Geflüchteten berufen, um Asylbewerber nicht menschenwürdig unterzubringen und zu versorgen. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche begründen, urteilt der EuGH; womöglich auch gegen deutsche Behörden.

Schadensersatz nach unrechtmäßigem Führerscheinentzug?
Stunden reduziert

Schadensersatz nach unrechtmäßigem Führerscheinentzug?

Amtshaftungsverfahren, weil der Führerschein unberechtigt entzogen wurde, sind nicht so häufig. Ob diese Klage erfolgreich sein wird, weiß man auch nach der Entscheidung des BGH nicht. Immerhin muss das OLG aber in die Beweisaufnahme einsteigen.

Stadt Bremen muss Hotels nicht für Corona-Beschränkungen entschädigen

Stadt Bremen muss Hotels nicht für Corona-Beschränkungen entschädigen

Die Corona-Pandemie wirkt noch immer nach: Zwei Bremer Hotels, die während der beiden Lockdowns hatten schließen müssen, wollen dafür nun von der Stadt entschädigt werden. Doch der BGH hält die Forderung für nicht berechtigt.

Experten uneins über das "Ob" und "Wie"
Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Experten uneins über das "Ob" und "Wie"

Die Zahl der Naturkatastrophen aufgrund von Klima- und Wetterveränderungen nimmt auch in Deutschland stetig zu. Experten im Rechtsausschuss diskutierten besonders eine mögliche Versicherungspflicht, die vorgeschlagene Opt-Out-Lösung, Präventionsmaßnahmen und eine staatliche Rückversicherung.

Keine Entschädigung für Musikverbot

Keine Entschädigung für Musikverbot

Künstler, die in der Hochphase der Corona-Pandemie nicht – oder nur unter Einschränkungen – auftreten durften, haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Das hat der BGH heute entschieden. Vergeblich geklagt hat damit ein Berufsmusiker, der im ersten Lockdown Live-Auftritte absagen musste.

Staat haftet Friseuren nicht für Einnahmeausfälle wegen Corona-Schließungen

Staat haftet Friseuren nicht für Einnahmeausfälle wegen Corona-Schließungen

Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle, die im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 durch die vorübergehende landesweite Schließung von Friseurbetrieben im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus entstanden sind. Der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass auch der Staat finanziell nicht unbegrenzt leistungsfähig ist. Er dürfe sich daher in Pandemiezeiten auf den Schutz der Bevölkerung fokussieren. Dies sei Gewerbetreibenden – auch vor dem Hintergrund des grundsätzlich von ihnen zu tragenden Unternehmerrisikos – zumutbar.

Tücken richterlicher Rechtsfortbildung

Tücken richterlicher Rechtsfortbildung

Die Methodenlehre hat große Anstrengungen unternommen, die Gesetzesauslegung sowie die Gesetzesergänzung durch richterliche Rechtsfortbildung zu konkretisieren und rechtssicher auszugestalten. Dass sich dabei stets eine einzige richtige Entscheidung ergibt, ist freilich ein frommer Wunsch. Die richterliche Entscheidung ist einer ­rational strukturierten Erörterung zugänglich, das Ergebnis ist dagegen nicht rational determiniert. Josef Esser hat das 1970 unter dem plastischen Titel „Vorverständnis und Methodenwahl in der Rechtsfindung“ dargelegt.

Die Termine der 9. Kalenderwoche

Die Termine der 9. Kalenderwoche

Wenn schon die Versicherung nicht zahlt – muss dann wenigstens der Staat Gastronomen und andere Gewerbetreibende für Corona-Schließungen entschädigen? Das will der Bundesgerichtshof klären. Und am Bundesarbeitsgericht geht es darum, wann ein Arbeitgeber die Kosten für eine berufliche Qualifizierung seiner Mitarbeiter zurückverlangen kann.

Käufer erhält keinen Schadensersatz vom Staat
Dieselskandal

Käufer erhält keinen Schadensersatz vom Staat

Käufern eines von dem sogenannten Dieselskandal betroffenen PKW stehen keine Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zu. Der Staat habe keine Pflichten verletzt, die dem Schutz individueller Vermögensinteressen dienen würden, entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken mit nunmehr rechtskräftigem Urteil vom 27.08.2021.

Keine Haftung der Gemeinde für Verweigerung ihres Einvernehmens zum Bau eines Windparks

Keine Haftung der Gemeinde für Verweigerung ihres Einvernehmens zum Bau eines Windparks

Verweigert eine Gemeinde rechtswidrig ihr Einvernehmen zum Bau einer Windkraftanlage auf ihrem Gebiet, kann sie dafür nicht in die Haftung genommen werden. Der Bundesgerichtshof verneinte den Staatshaftungsanspruch, weil das gemeindliche Einvernehmen ersetzt werden kann. Daran ändere sich nichts, wenn – wie hier – die Kommunalaufsicht und nicht die Genehmigungsbehörde selbst für die Ersetzung zuständig ist. Mit dieser Ersetzungsbefugnis gehe auch die Verantwortung auf die Behörde über.