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Entschädigung für NS-Opfer

Italien erlaubt Zugriff auf deutsches Vermögen

Denkmal aus Marmor mit den Namen der Opfer des Massakers von Distomo steht auf einem Hügel.
Diese Gedenkstätte erinnert an die Opfer des Massakers von Distomo © Lefteris Papaulakis / Adobe Stock

Es waren grausame Taten an jenem Juni-Tag 1944, als im griechischen Dorf Distomo SS-Einheiten Zivilisten töteten. Um Entschädigungen wird noch gestritten. Nun hat Italiens höchstes Gericht geurteilt, dass ein Teil der Opfer auf deutsches Vermögen in Italien zugreifen darf.

Ausländische Opfer des Nationalsozialismus dürfen weiter versuchen, auf bestimmte Vermögenswerte der Bundesrepublik in Italien zuzugreifen - etwa bei staatseigenen Unternehmen wie der Deutschen Bahn.

Ausgangspunkt ist eine Klage griechischer Opfer des NS-Massakers von Distomo vom 10. Juni 1944, bei dem die Waffen-SS 218 Bewohner des Dorfes massakrierte. Ein griechisches Gericht sprach den Hinterbliebenen bereits 1997 eine Entschädigung zu. Da das Urteil dort nicht vollstreckt wurde, versuchen die Klägerinnen und Kläger, ihre Ansprüche in Italien durchzusetzen.

Ihre Vollstreckungsklage richtete sich auch gegen die Deutsche Bahn AG. Die Kläger argumentierten, dass sich über Vermögenswerte staatlicher Unternehmen wie der Bahn Geld eintreiben lasse. Diese wehrte sich dagegen und bestritt, für solche Forderungen haftbar gemacht werden zu können.

Entschädigungsfonds hilft nicht allen Betroffenen

Italien hatte 2022 ein Gesetz erlassen, das Vollstreckungen gegen deutsches Vermögen eigentlich stoppen sollte - auch um den Konflikt mit Deutschland zu entschärfen. Stattdessen wurde ein staatlicher Entschädigungsfonds eingerichtet, der jedoch nur für Opfer in Italien oder italienische Staatsbürger gilt. Ausländische Opfer von Verbrechen im Ausland sind davon ausgeschlossen.

Das Kassationsgericht in Rom entschied deswegen bereits Anfang April: Der Vollstreckungsstopp gilt nur für diejenigen, die Zugang zu dem Entschädigungsfonds haben. Nichtitalienische Opfer, wie die griechischen Klägerinnen und Kläger, können weiterhin versuchen, ihre Ansprüche in Italien zu vollstrecken - aber nur gegen in Italien befindliche Vermögenswerte der Bundesrepublik.

In Griechenland wurde die Entscheidung begrüßt. Der Bürgermeister von Distomo, Giannis Stathas, bezeichnete in Regionalmedien die Entwicklung als "entscheidend für den Kampf der Familien". Zugleich forderte er, dass diese ohne Hindernisse umgesetzt werde. Griechische Juristen sagen jedoch, dass der Streit damit nicht beendet sei. Der Vollstreckungsprozess könnte erneut gestoppt werden - entweder durch eine Klage Deutschlands vor dem IGH in Den Haag oder durch ein erneutes gesetzgeberisches Eingreifen der italienischen Regierung.