"Ausreichend" nicht ausreichend
Diplomjuristin nicht für Masterstudiengang zuzulassen
Mit 5,28 Punkten im Ersten Staatsexamen wurde eine Bewerberin nicht für den MPA-Studiengang der HS Bund zugelassen. Zu Recht, wie das VG Köln nun entschied: Die vorgesehene Mindestnote "befriedigend" gelte für alle – auch für Diplomjuristinnen und -juristen.