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Reform des Ehegattensplittings

Ex-Verfassungsrichterinnen unterstützen Vorschlag von Ökonomen

Produkthaftung 2026

Seit einiger Zeit werden hitzige Debatten über das Ehegattensplitting geführt. Nun hat eine Gruppe von Ökonominnen und Ökonomen der Bundesregierung einen Reformvorschlag unterbreitet. Auch zwei Verfassungsrichterinnen haben unterzeichnet.

In einem offenen Brief hat eine Gruppe von Ökonominnen und Ökonomen der Bundesregierung einen Reformvorschlag zum Ehegattensplitting unterbreitet. Zu den Unterzeichnenden zählen zahlreiche Professorinnen und Professoren aus dem Bereich Ökonomie und Jura, darunter auch die beiden Richterinnen des BVerfG a.D. Susanne Baer, heute Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes, und Gabriele Britz, die seit 2024 an der Goethe-Universität Frankfurt am Main lehrt. 

Unter der Überschrift "Ehe schützen. Familien stärken. Arbeitsanreize erhöhen." soll der Reformvorschlag laut den Initiatorinnen und Initiatoren drei Ziele miteinander verbinden: Die Ehe bleibe als Verantwortungsgemeinschaft steuerlich anerkannt. Familien mit Kindern würden gezielter gefördert und die Erwerbsanreize für Zweitverdienende würden gestärkt. Erreichen wollen die Initiatorinnen und Initiatoren das, indem sie das heutige Vollsplittung durch ein begrenztes Realsplitting für Ehepartner ersetzen und vorschlagen, mit den Mehreinnahmen Kindergeld und Kinderfreibetrag zu erhöhen.

Begrenzter steuerlicher Übertragungsbetrag

Statt das gesamte Einkommen beider Ehepartner zusammenzurechnen, dann zu halbieren und nach dem Splittingtarif zu besteuern, sollte, so die Wirtschaftsexperten, die gegenseitige Unterhaltspflicht in der Ehe steuerlich durch einen begrenzten Übertragungsbetrag anerkannt werden. Die Person, die mehr verdient, solle bis zu 13.805 Euro von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen können. 

Dieses Modell orientiere sich an den bereits bestehenden Regelungen für Unterhaltszahlungen zwischen getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartnern und erhalte den steuerlichen Ehegattenausgleich, begrenze aber den Vorteil, der aktuell umso höher ausfällt, je größer die Einkommensunterschiede sind. 

Kindergeld und Kinderfreibetrag könnten damit deutlich, um bis zu rund 22 Prozent, angehoben werden. Damit verschiebe die Reform die steuerliche Entlastung des Ehegattensplittings von kinderlosen Ehepaaren hin zu Familien mit Kindern. Verlieren würden laut den Wirtschaftsexpertinnen und -experten kinderlose Ehepaare mit stark ungleichen Einkommen. Die Reform sei so sozial ausgewogener als das heutige System.

Bestandsschutz für bestehende Ehen 

Für bestehende Ehen, insbesondere für langjährig verheiratete Paare, soll ein angemessener Übergang im Sinne eines gestaffelten Bestandsschutzes geprüft werden, da Paare ihre Lebensentscheidungen häufig im Vertrauen auf das geltende Recht getroffen hätten. 

Damit soll sich vor allem die Erwerbsarbeit für Zweitverdienende, vor allem für verheiratete Frauen, stärker lohnen. Die Simulationen ergäben ein zusätzliches Arbeitsangebot von rund 49.000 Vollzeitäquivalenten, heißt es in der Erklärung. Das sei "nicht nur eine Frage der Gleichstellung", sondern auch eine Frage wirtschaftlicher Notwendigkeit. "Wir können es uns nicht leisten, Erwerbspotenziale ungenutzt zu lassen. Wer möchte, dass mehr Menschen ihre Arbeitszeit ausweiten, muss dafür sorgen, dass sich zusätzliche Arbeit auch im Nettoeinkommen spürbar lohnt."

Die Reform sei so angelegt, dass sie mittelfristig aufkommensneutral sein könne. Man gehe zunächst von Übergangskosten von etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr aus, so die Verfasserinnen des offenen Briefs, Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Präsidentin des Wissenschaftszentrumas Berlin für Sozialforschung (WZB); Nicola Fuchs-Schündeln, die auch Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist, sowie  Katharina Wrohlich, welche die Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) leitet. 

Neben den ehemaligen Verfassungsrichterinnen Baer und Britz haben den Reformvorschlag weitere namhafte Ökonomen unterzeichnet, unter anderem der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Reint E. Gropp, der Präsident des DIW Berlin, Marcel Fratzscher und der Präsident des ifo Instituts München, Clemens Fuest.