Kabinett plant AGG-Reform

Zitiervorschlag
Kabinett plant AGG-Reform. beck-aktuell, 06.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197551)
Bekommt man die Wohnung nicht, weil der Name ausländisch klingt? Wird man wegen des Alters bei der Jobsuche aussortiert? Fälle möglicher Diskriminierung gibt es viele. Eine AGG-Reform soll jetzt die Verteidigung dagegen erleichtern.
Wer sich im Beruf, auf Wohnungssuche oder bei Alltagsgeschäften diskriminiert sieht, soll bessere rechtliche Hebel bekommen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute auf den Weg gebracht hat. Kern ist eine Fristverlängerung: Künftig soll man vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hält die Novelle allerdings für unzureichend.
Es geht um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 gilt und nun angepasst werden soll. Die Regeln sollen vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften schützen, etwa bei Miete oder Kauf. Das gilt nicht nur für Minderheiten, die sich etwa wegen Hautfarbe oder Religion benachteiligt sehen, sondern auch für Frauen, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Sieht man sich diskriminiert, kann man vor Zivilgerichten klagen, zum Beispiel auf Entschädigung.
Hürden vor Klagen
Das geschieht aber vergleichsweise selten, wie Ataman sagte – aus ihrer Sicht auch wegen zu kurzer Fristen. Für Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist die vorgesehene Fristverlängerung auch der wichtigste Punkt der Novelle: "Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können", erklärte die SPD‑Politikerin. Ataman hält allerdings auch die vier Monate für zu kurz. Andere EU‑Staaten ließen bis zu fünf Jahre Zeit, sagte sie. Sie plädiert für mindestens zwölf Monate.
Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung EU‑Vorgaben umsetzen und ein Vertragsverletzungsverfahren der EU‑Kommission beenden. Um dem EU‑Recht zu genügen, soll die Anwendung des "Diskriminierungsverbots für das Merkmal Geschlecht" ausgeweitet und die Beschränkung auf sogenannte Massengeschäfte aufgehoben werden. "Massengeschäfte" sind Geschäfte mit standardisierten Verträgen, die schon jetzt so abgefasst sein müssen, dass sie niemanden zurücksetzen. Künftig soll das auch für andere Geschäfte gelten.
Mehr Schutz vor Belästigung für Frauen
Zudem soll eine Definition gegen Benachteiligung bei Schwangerschaft ergänzt werden, um der sogenannten Unisex‑Richtlinie besser gerecht zu werden. Außerdem sollen Frauen mehr Handhabe im Zivilrecht bei sexueller Belästigung etwa im Fitnessstudio, bei der Wohnungssuche oder in Fahrschulen bekommen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll Hilfe in Form eines Schlichtungsverfahrens anbieten und in Gerichtsverfahren als Beistand auftreten können.
Ataman findet das ungenügend. Vergleichbare Stellen in anderen EU‑Staaten könnten Diskriminierungsfälle selbst untersuchen und Entscheidungen treffen. "Diskriminierung wird mit diesem Gesetz weiterhin als Problem Einzelner behandelt und gesellschaftspolitisch verkannt", meinte Ataman, die von der Bundesregierung unabhängig ist.
Sorge vor Belastung von Unternehmen
Familienministerin Karin Prien (CDU) lobt hingegen die "Möglichkeit für eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten". So lasse sich der Anspruch auf mehr Gleichbehandlung und ein wirksames Vorgehen gegen Diskriminierung umsetzen. "Gleichzeitig achten wir darauf, Verwaltung und Unternehmen nicht unnötig zu belasten und Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten", betonte die CDU‑Politikerin.
Die Union legt in der Bundesregierung Wert darauf, Unternehmen zu entlasten und nicht die Tür zu Rechtsstreitigkeiten zu öffnen. Ataman kritisiert hingegen, ein besserer Schutz vor Diskriminierung würde den Standort stärken, zum Beispiel bei der Suche von Fachkräften aus dem Ausland.
Aus ihrer Sicht sollte das Gesetz zudem auch für staatliche Stellen gelten. "Jeder fünfte gemeldete Diskriminierungsfall geschieht im Umgang mit staatlichen Einrichtungen", meinte Ataman. "Es kann nicht sein, dass Menschen beim Einkaufen im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt sind als im Umgang mit Ämtern, Behörden, Polizei und Justiz."
- Redaktion beck-aktuell, js
- dpa
Zitiervorschlag
Kabinett plant AGG-Reform. beck-aktuell, 06.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197551)


