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Femizid als Mordmerkmal

Mecklenburg-Vorpommern bringt Bundesratsinitiative auf den Weg

Eine männliche Hand greift nach einem weiblichen Arm. Der Rest der Szene und der Körper liegt überwiegend in Dunkelheit.
Sollen geschlechtsbezogene Motive unmittelbar im Mordtatbestand verankert werden? © Adobe Stock/Tinnakorn

Das Schweriner Kabinett hat am Dienstag eine Entschließung beschlossen: Geschlechtsbezogene Tatmotive sollen ausdrücklich im Mordtatbestand erfasst werden. Hintergrund sind die anhaltend hohen Zahlen bei Trennungstötungen.

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern fordert den Bund auf, das Recht der vorsätzlichen Tötungsdelikte in §§ 211 ff. StGB zu überprüfen. Geschlechtsbezogene Tatmotive – insbesondere Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit sowie patriarchale Herrschafts- und Besitzansprüche – sollen gesetzlich klarer erfasst und tatbestandlich präzisiert werden, erklärte Justiz- und Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) nach der Kabinettssitzung. Den Auftrag dazu habe der Schweriner Landtag in seiner jüngsten Sitzung erteilt.

Bislang kennt das Strafgesetzbuch keinen eigenständigen Tatbestand für geschlechtsbezogene Tötungen. Solche Taten werden als Mord nach § 211 StGB oder als Totschlag nach § 212 StGB verfolgt. Geschlechtsspezifische Motive können zwar über das Merkmal der niedrigen Beweggründe erfasst werden. Das geschehe in der Praxis aber nicht verlässlich genug, so Bernhardt. Seit Oktober 2023 dürfen Gerichte geschlechtsspezifische Umstände bei der Strafzumessung zudem strafschärfend berücksichtigen (§ 46 Abs. 2 StGB). Der Vorstoß aus Schwerin geht darüber hinaus: Geschlechtsbezogene Motive sollen unmittelbar im Mordtatbestand verankert werden.

308 Frauen und Mädchen 2024 getötet

Anlass für die Initiative sind die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik: Im Jahr 2024 wurden 308 Frauen und Mädchen in Deutschland getötet. Mehr als die Hälfte der weiblichen Opfer starb im sozialen Nahbereich, über ein Drittel durch den aktuellen oder früheren Partner. Bernhardt sprach von Verbrechen, denen Besitzdenken, Kontrolle und patriarchale Vorstellungen vorausgingen. Sie entstünden dort, wo Männer den Verlust von Macht über eine Frau nicht akzeptierten.

Eine klare Benennung im Strafrecht sende ein Signal an die Justiz, die Gesellschaft und potenzielle Täter, so die Ministerin. Bereits Anfang März hatten sich die SPD-Fraktionen in Bund und Ländern bei einem Treffen in Schwerin dafür ausgesprochen, Femizide und Tötungen aufgrund der sexuellen Orientierung härter zu bestrafen.