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Gender Pay Gap

Nachzahlung von 210.000 Euro für Managerin bei Daimler Truck

Auf einem höheren Stapel Geldmünzen steht eine blaue männliche Plastikfigur, auf einem niedrigeren Stapel eine rosafarbene weibliche Plastikfigur. Unscharf im Hintergrund ist der Oberkörper einer Person zu sehen, die mit einem Vergrößerungsglas diese Szenerie untersucht.
Der genauere Blick auf die Gehälter war viel Geld wert. © Andrey Popov / Adobe Stock

Das LAG Baden-Württemberg hat einer Führungskraft von Daimler Truck wegen geschlechtsbedingter Lohndiskriminierung eine Nachzahlung zugesprochen. Doch an den Spitzenverdiener unter ihren Kollegen kommt die Frau trotzdem nicht heran.

Eine Führungskraft der mittleren Ebene bei Daimler Truck hat am Dienstag vor dem LAG Baden-Württemberg einen Teilerfolg errungen: Das Gericht sprach der Frau rund 210.000 Euro an Gehaltsnachzahlung für die Jahre 2018 bis 2022 zu. Der Konzern habe die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung nicht widerlegen können (Urteil vom 18.08.2026 – 2 Sa 14/24).

Die Managerin hatte sich bei ihrem Kampf um gleiches Gehalt den Spitzenverdiener unter ihren männlichen Kollegen auf derselben Hierarchieebene als Vergleichsperson ausgesucht. Dessen Vergütung lag auch noch deutlich über dem Median der männlichen Vergleichsgruppe – und erst recht über dem Gehalt der Frau. Sie berief sich auf das Entgelttransparenzgesetz und den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Kein Anspruch auf das Topgehalt

Ganz so hoch hinaus ging es für die sie dann aber doch nicht. Einen Anspruch auf das Gehalt des namentlich benannten Kollegen verneinte das LAG. Selbst wenn man eine Diskriminierung und die Gleichwertigkeit der Tätigkeiten vermute, habe Daimler Truck diese Vermutung im konkreten Einzelfall widerlegt: Die Gesamtsituation bei der Vergütung innerhalb der Vergleichsgruppe und die erheblich längere Tätigkeitszeit des Kollegen auf der betreffenden Ebene sprächen dafür, dass die Differenz zu ihm nicht geschlechtsbedingt gewesen sei.

Anders fiel die Bewertung beim Median-Entgelt aus – dem Wert, bei dem genauso viele männliche Kollegen mehr wie weniger verdienen. Hier sei es dem Unternehmen nicht gelungen, die Vermutung der Diskriminierung zu entkräften. Die Frau könne daher die Differenz zwischen ihrer Vergütung und diesem Medianwert verlangen. Beim Vergütungsbestandteil virtuelle Aktien sprach das Gericht ihr zudem die Differenz zum geschlechtsübergreifenden Durchschnitt ihrer Vergleichsgruppe zu.

Langer Weg durch die Instanzen

Der Fall hatte bereits eine Runde durch Erfurt gedreht. Das LAG hatte schon am 1. Oktober 2024 ein erstes Urteil gefällt. Das BAG hob es im Revisionsverfahren am 23. Oktober 2025 teilweise auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung nach Stuttgart zurück. Am 14. Juli 2026 verhandelte das LAG erneut.

Eine Sprecherin von Daimler-Truck erklärte, in dem Verfahren habe das Unternehmen seine Standpunkte zu Gleichwertigkeit, Vergleichbarkeit und individueller Leistung dargelegt. Das Gericht habe bestätigt, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die Vergütung des von ihr als Vergleichsperson benannten Kollegen habe. "Bei Daimler Truck gibt es keine strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligung von tariflichen oder außertariflichen Beschäftigten."

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Frau bei dem Verfahren unterstützte, kritisierte den Richterspruch. Mit dieser Entscheidung weiche das LAG die klaren Vorgaben des BAG und des EuGH zum Paarvergleich auf und höhle das Recht auf gleiche Bezahlung aus. "Der Arbeitgeber muss tragfähige Gründe vorweisen, die den Gehaltsunterschied zwischen der Klägerin und ihrem Kollegen erklären. Dass es bei Daimler - zum Glück - auch Frauen gibt, die nicht diskriminiert werden, ist dafür völlig irrelevant."