Freistellungsklausel in Arbeitsverträgen
Ist unwirksam
Das BAG hat eine arbeitsvertragliche Klausel gekippt, nach der Beschäftigte nach einer Kündigung automatisch unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt werden können. Die Regelung benachteilige Arbeitnehmer unangemessen. Ob eine Freistellung im Einzelfall dennoch zulässig war, muss das LAG neu prüfen.