Die Jura-Termine der 25. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 25. Kalenderwoche. beck-aktuell, 10.06.2026 (abgerufen am: 10.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199571)
Der BGH erörtert die Klage von Privatleuten, die Genaues über die Berechnung ihrer Score-Werte durch die Schufa wissen wollen. Die Grünen klagen vor dem BVerfG gegen die Rücknahme einer Verordnung zur Düngung von Äckern ohne Beteiligung des Bundestags.
Scoring. Auskunftsverlangen sind der neue „heiße Scheiß“, um ausnahmsweise mal den vulgär-modischen Begriff zu verwenden. Mancher macht daraus angesichts der ziemlich vagen Rechtsprechung des EuGH ein Geschäftsmodell. Oder nutzt es entgegen den hehren Absichten der DS-GVO, um von Arbeitgebern eine höhere Abfindung zu erstreiten. Der für solche Fälle zuständige I. Zivilsenat des BGH hat es nun gleich mit fünf Prozessen zu tun, in denen Privatleute wissen wollen, wie die Wirtschaftsauskunftei Schufa ihren Score-Wert ermittelt hat – immerhin entscheidet der am Ende über ihre Bonität. Verhandeln wollen die obersten Zivilrichter am 18.6. darüber. Spoiler-Alarm: Der Richterspruch wird wohl erst etliche Wochen später kommen – und nicht mehr als eine Vorlage an die Europarichter beinhalten.
Die Schufa teilte den Klägern im Jahr 2023 mit, welche Daten sie über sie registriert hatte; zudem deren in den letzten zwölf Monaten auf Bonitätsanfragen hin übermittelten Score-Werte. Diese Wahrscheinlichkeitsangaben sollen etwa Banken, Mobilfunkbetreiber oder Versandhändler vor Verlusten mit klammen Kunden schützen und die anderen vor der Umlegung dieser Kosten auf sie bewahren. In den erhaltenen Tabellen waren der Beklagten zufolge außerdem Ratingstufen, Erfüllungswahrscheinlichkeiten und die verwendeten Datenarten nebst dem Risiko aufgeführt, dass Forderungen ausfallen. Dazu fanden sich jeweils Werte, Prozentzahlen und weitere Hinweise am Tabellenende sowie im Internet. Das reicht den Betroffenen nicht: Sie verlangen weitere Informationen zur Berechnungsmethode; teilweise seien ihnen zu Unrecht Vertragsschlüsse verwehrt worden. So würden in diskriminierender Weise das Alter, das Geschlecht und der Wohnort berücksichtigt.
Die LG Leipzig, Chemnitz und Görlitz wiesen die zunächst auch auf Schadensersatz zielenden Begehren ab. Anders das OLG Dresden: Der Auskunftsanspruch folge aus Art. 15 I Buchst. h iVm Art. 22 DS-GVO. Denn hier liege eine automatisierte Entscheidung vor, die auf einer Datenverarbeitung einschließlich eines Profilings gemäß Art. 4 Nr. 4 DS-GVO beruhe. Dabei kommt es laut den Oberrichtern nicht darauf an, ob dagegen verstoßen wurde: Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs würden vielmehr durch das Transparenzgebot des Art. 12 I und die Betroffenenrechte nach Art. 22 III DS-GVO bestimmt. Um ihre Ansprüche effektiv geltend machen zu können, hätten die Gespeicherten ein Recht auf Erläuterung der angewandten Grundsätze – und zwar „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“. Zwar schulde die Schufa keine Antwort, auf deren Grundlage jemand die Errechnung seines Score-Werts „mathematisch nachvollziehen und überprüfen“ könne, so die Dresdener Instanz wohl mit Blick auf die begrenzten Leistungen vieler Schüler in diesem Unterrichtsfach. Aber eine „laienverständliche Information“ müsse schon gegeben werden.
Übergangen. Die Rechte des Bundestags gegenüber der Exekutive erörtert am 16.6. das BVerfG. Die Grünen-Fraktion sieht dessen Organrechte verletzt, weil Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) im Juli 2025 die Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben hat. Die richtete sich gegen EU-Vorgaben zum Schutz beispielsweise vor zu viel Nitrat in Gewässern. Nach Ansicht der Antragsteller hätte Alois den Volksvertretern vorab Gelegenheit zu Änderungen geben müssen. Zudem bestehe im Düngegesetz eine Pflicht zum Erlass des Regelwerks. Dieses Regieren per Dekret sei „Politik im Trump-Stil“, lasse Landwirte mit unklaren Pflichten zurück und gefährde sauberes Grundwasser.
Ansonsten. Das BAG befasst sich mit einer Kündigung während der Probezeit nach einem Antrag auf Elternzeit. Am BFH geht es um die Berechnung der Beschäftigtenzahl bei der Begünstigung von Betriebsvermögen (§ 13a I 4 ErbStG) und das privilegierte Vermögen bei benachbarten Grundstücken (§ 13 I Nr. 4c ErbStG). Das BSG urteilt über Mobilitätshilfen durch eine Skiprothese und einen Leichtgewichtrollstuhl mit teilweisem Elektroantrieb.
Dieser Text stammt aus Heft 24/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 25. Kalenderwoche. beck-aktuell, 10.06.2026 (abgerufen am: 10.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199571)




