Die Jura-Termine der 30. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 30. Kalenderwoche. beck-aktuell, 15.07.2026 (abgerufen am: 16.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202011)
Vor drei Jahren hat das BVerfG dem Bundestag vorerst untersagt, im Eiltempo eine Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) zu verabschieden. Nun urteilt es im Hauptsacheverfahren. Das BSG befasst sich mit Scheinselbstständigkeit.
Gesetzgebungsturbo. Lang ist’s her: Vor ziemlich genau drei Jahren hat das BVerfG dem Bundestag vorerst untersagt, im Eilverfahren eine von der Ampelkoalition geplante Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes zu verabschieden. Insbesondere von Kritikern des damaligen Vizekanzlers Robert Habeck (Grüne) wurde es damals meist als „Heizungsgesetz“ oder „Heizhammer“ geächtet. Im Alleingang durchgesetzt hatte das der seinerzeitige CDU-Parlamentarier Thomas Heilmann, der die Volksvertreter durch zu viele Änderungen am Entwurf in letzter Minute überrumpelt sah. Über das Hauptsacheverfahren in diesem Organstreit hat der Zweite Senat erst im vergangenen Februar verhandelt (NJW-aktuell H. 9/2026, 6). Am 23.7. will er jetzt sein Urteil sprechen.
Dabei geht es im Kern längst nicht mehr um die einst hochgekochte Debatte über Wärmepumpen: In abgeschwächter Form verabschiedet ist das Regelwerk ohnehin längst. Vielmehr fragen sich die Karlsruher Verfassungshüter ganz grundsätzlich: Wie viel Zeit müssen die Abgeordneten haben, sich in Last-Minute-Änderungswünsche von Exekutive oder Fraktionsführungen einzuarbeiten? Zumindest die sowieso wenigen Mandatsträger, die sich mit der jeweiligen Materie befassen. Verbände beklagen gleichermaßen oft eine Frist von nur wenigen Tagen für ihre Stellungnahmen. Und die Links-Fraktion hat gerade vergangene Woche beim BVerfG im letzten Moment vergeblich beantragt, nun auch das „Gebäudemodernisierungsgesetz“ zu stoppen, mit dem Schwarz-Rot sodann in der letzten Parlamentssitzung vor der Sommerpause jene Einschränkungen bei der Verwendung fossiler Brennstoffe tatsächlich gelockert hat (dazu bereits NJW-aktuell H. 21/2026, 8 und H. 28/2026, 15). Es dürfe nicht „durchgepeitscht“ werden, ohne dass die Auswirkungen auf das Klima bekannt seien, so die Oppositionellen. Passend dazu hat unter anderem der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen ebenfalls vor einer Woche erfolglos versucht, wegen Zeitmangels zur Prüfung zahlreicher Korrekturen die finale Verabschiedung der Gesundheitsreform unmittelbar vor ihrer letzten Lesung zu stoppen.
Sozialrecht. Das BSG entscheidet am 23.7. über die Rentenversicherungspflicht von Freiberuflern. Der zuständige Versicherer hatte einem Chirurgen mitgeteilt: „Die Befreiung gilt für die oben genannte und weitere berufsspezifische Beschäftigungen/Tätigkeiten“, solange hierfür eine Pflichtmitgliedschaft in der berufsständischen Versorgungseinrichtung bestehe. Dies bezog sich auf den Hauptjob des Mediziners in einem Krankenhaus; nebenher arbeitete er in einer Privatklinik. Das LSG Sachsen fand in der Vorinstanz, diese Formulierung decke auch die Nebentätigkeit ab. Am selben Tag befindet der 12. Senat in Kassel über zwei Verfahren zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern: Im einen Fall gab es zwei von denen mit einer Beteiligung von jeweils 50 % am Stammkapital; in dem anderen gehörte der Anteil des Gesellschafter-Geschäftsführers zu einer per Ehevertrag vereinbarten Gütergemeinschaft. Und am selben Tag geht es dort um eine Dozentin an einer Volkshochschule, der Weisungsgebundenheit und damit Scheinselbstständigkeit unterstellt werden.
Vermischtes. Das BVerwG richtet über zwei Klagen zur Pfandpflicht. So will eine große Kette von Lebensmittelmärkten für ihre strapazierfähigen Tragetaschen kein Geld an einen der privaten Müllentsorger zahlen, deren Betrieb das VerpackG im Zuge des „Dualen Systems“ vorschreibt. Zudem wehrt sich ein Hersteller von alkoholfreiem „Sekt“ aus Fruchtsäften mit Gewürzen und Kohlensäure gegen die Pflicht zur Erhebung von Einwegpfand. Das BAG befasst sich in zehn Parallelfällen aus Thüringen mit der Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer externer Dienstleister bei Abfindungen nach einem Sozialtarifvertrag mit der IG Metall. Ansonsten machen sich die Sommerferien bemerkbar: BGH und BFH haben gar keine Termine angekündigt, und der EuGH will bis Anfang September pausieren.
Dieser Text stammt aus Heft 29/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 30. Kalenderwoche. beck-aktuell, 15.07.2026 (abgerufen am: 16.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202011)




