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Die Jura-Termine der 28. Kalenderwoche

Schild mit der Aufschrift "Erbvertrag"
Schild mit der Aufschrift "Erbvertrag" MQ-Illustrations / Adobe

Von Erbverträgen ist schwerer loszukommen als von Testamenten. Ein Fall für den BGH. Der EuGH urteilt auf Wunsch des BGH über den Einfluss von FIFA-Regeln auf Spielevermittler. Wann Bayerns Polizei mit Handgranaten werfen darf, erörtert das BVerfG.

Erbenstreit. Der demografische Wandel rückt ein Gebiet in den Vordergrund, das in der Juristenausbildung keine große Rolle spielt und vielen Menschen auch aus psychologischen Gründen unbehaglich ist: das Erbrecht. Der BGH hat es am 8.7. mit einem Streit um einen Erbvertrag zu tun, und das geht oft kompliziert zu. Anders als bei einem Testament, das der Verfügende nach Lust und Laune wieder ändern kann, bindet er den künftigen Erblasser gegenüber seinen Vertragspartnern (§§ 2274 ff. BGB). Der spätere Erblasser hatte 1969 mit seiner Ehefrau einen solchen Kontrakt geschlossen. Darin setzten sich beide gegenseitig zu Vorerben ein; ihre beiden Kinder sollten Nacherben des als Erster Versterbenden sowie Erben des anderen Elternteils werden.

Allerdings: In einem Nachtrag vereinbarten der Mann und seine Gattin im Jahr 2015, dass der Überlebende nach dem Tod des Erstversterbenden seinen eigenen Nachlass unter den gemeinsamen Abkömmlingen anders aufteilen und von der ganzen Verabredung zurücktreten dürfe. Der Kläger sollte demnach als Vermächtnis ein Mehrfamilienhaus und eine Eigentumswohnung, hingegen die mit einer Generalvollmacht ausgestattete spätere Beklagte zwei Eigentumswohnungen sowie diverse Geldzahlungen erhalten. Nach dem Tod des Seniors in einem Pflegeheim schlug dessen Ehefrau – vertreten durch jene Bevollmächtigte – ihr Erbe aus. Woraufhin der klagende Vermächtnisnehmer und die verklagte Vollmachtinhaberin das Erbe antraten. Ersterer sieht sich durch besagte Übertragungen der Immobilien und finanzielle Zuwendungen beeinträchtigt. Das OLG Nürnberg wies ihn ab: Eine Schenkung löse einen Rückzahlungsanspruch nach § 2287 I BGB nur aus, soweit sie die berechtigte Erwartung des vertraglich eingesetzten Erben beeinträchtige. Hier hätten sich jedoch der Erblasser und seine Frau nachträglich ein Rücktrittsrecht sowie eine Änderungsbefugnis vorbehalten.

Handgranaten. Wieder einmal soll das BVerfG gesetzlich eingeräumte Befugnisse von Sicherheitsbehörden zurechtstutzen. Bayern hat 2017 eine Generalklausel eingeführt, die die Polizei bei „drohender Gefahr“ zu konkreten Aktionen zur Aufklärung und Verhinderung bereits im Vorfeld ermächtigt. Der Erste Senat des BVerfG verhandelt am 7./8.7. über eine abstrakte Normenkontrolle – darunter von (teils früheren) Bundestagsabgeordneten von FDP, Linken und Grünen – sowie eine Verfassungsbeschwerde dagegen. Sie rügen etwa die Verlängerung der Höchstdauer des präventiven Gewahrsams auf zwei Monate und die erweiterte Möglichkeit zum Einsatz beispielsweise von Handgranaten.

Kicker. Passend zum Weltturnier der Balltreter beantwortet der EuGH dem BGH am 9.7. Fragen dazu, wieweit der Deutsche Fußball-Bund an Regeln seines ­globalen Dachverbands FIFA gebunden ist. Zugrunde liegt dem unter anderem die Klage eines führenden Beratungsunternehmens für junge Talente und Profispieler. Das sieht durch das internationale „Reglement für Spielervermittlung“ das Kartellrecht verletzt. Beim LG und OLG in Frankfurt a. M. fand es wenig Gehör. Die obersten Zivilrichter argwöhnen hingegen unverhältnismäßige Beschränkungen und berufen sich auf den „Wouters/Meca-Medina-Test“ nach den gleichnamigen Urteilen (EuZW 2006, 593 und NJW 2002, 877).

Allerlei. Der BGH befasst sich mit einem vom Oberbürgermeister unterstützten Wandgemälde („Mural“) in Wuppertal, dessen Planungen einem der Wohnungseigentümer nicht konkret genug sind. Das BVerwG urteilt über Beiträge der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Pensions-Sicherungs-Verein, der Betriebsrenten bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sichern soll, sowie über Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen ehemaliger Bundestagsabgeordneter. Der BFH erörtert drei Klagen zur Versicherungsteuer. Bundestag und Bundesrat tagen.

Dieser Text stammt aus Heft 27/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.