Die Jura-Termine der 20. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 20. Kalenderwoche. beck-aktuell, 06.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197501)
Das LKW-Kartell hat zu einer Milliarden-Buße der EU-Kommission geführt. Ob Kunden ihre zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen bündeln können, klärt der BGH. Das BAG urteilt über Betriebsrats-Bezüge bei VW und Betriebsrenten. Der EuGH befasst sich mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage.
Klagebündelung. Das Sprichwort „Die Strafe folgt auf dem Fuße“ gilt für das legendäre LKW-Kartell nur begrenzt: Von 1997 bis 2011 hatten sich fünf führende Hersteller am Rande von Fachmessen oder per Telefon klammheimlich über Preise und die Weitergabe von Kosten für die Einführung neuer Emissionstechnologien (nämlich die Abgasnormen Euro 3 bis 6) verständigt, und das über den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hinweg. 2016 verhängte die Europäische Kommission schließlich ein Rekordbußgeld von knapp 3 Mrd. EUR für den 14 Jahre lang währenden Rechtsbruch. MAN konnte sich zwar als Kronzeuge davon freikaufen. Doch das mindert keineswegs die Schadensersatzforderungen der Kunden mittelschwerer und ganz schwerer Brummis auch gegen diesen Konzern. Um diese zivilrechtlichen Bemühungen geht es am 12.5. vor dem BGH, der dann ein Urteil verkünden will. Vor dem OLG München betraf dies in der Vorinstanz stattliche mehr als 70.000 Erwerbsvorgänge von über 3.000 mutmaßlich Geschädigten und Forderungen von etwa 500 Mio. EUR plus solchen in Fremdwährungen. Inhaltlich betrachtet ist dabei ein Knackpunkt die „pass on defence“: Die verklagten Fahrzeugbauer kontern, die Käufer oder Leasingfirmen hätten nicht selbst unter überhöhten Preisen gelitten, sondern diese an ihre eigenen Kunden weitergereicht.
So weit der Fall und dessen materiell-rechtliche Seite. Doch der Karlsruher Kartellsenat muss jetzt erst einmal eine prozessuale Nuss knacken: War der Kläger überhaupt für seinen Vorstoß vor der Justiz berechtigt? Abnehmer wie die Deutsche Bahn hatten sich nämlich mit Leidensgenossen aus 21 Ländern zusammengetan und ihre Forderungen an einen Dienstleister namens Financialright Claims abgetreten, der diese gebündelt vertreten soll. Mit den Zedenten schloss der jeweils einen Dienstleistungsvertrag. Bezahlt wird das wiederum etwa von dem Prozessfinanzierer Omni Bridgeway (ehemals Roland Prozessfinanz AG). Das LG München I sah darin einen Verstoß gegen das RDG, weil es sich „in der Gesamtschau“ um keine zulässige Inkassodienstleistung in dessen Sinne handele. Anders das dortige OLG: Ein registrierter Inkassodienstleister dürfe sich massenhaft kartellrechtliche Schadensersatzansprüche abtreten lassen und per Sammelklage durchsetzen, wenn er damit einen Anwalt beauftragt.
BAG. Es nimmt kein Ende: Nachdem der BGH überhöhte Gehälter für freigestellte Betriebsräte bei VW als mögliche Untreue eingestuft hatte (NJW 2023, 1075 mAnm Brand/Strauß), stutzte die Konzernleitung die Bezüge. Schließlich dürfen Belegschaftsvertreter nicht nur nicht benachteiligt, sondern auch nicht begünstigt werden (§ 78 S. 2 BetrVG). Da trat aber wiederum das BAG zu deren Gunsten auf die Bremse (s. zB NZA 2025, 1177 und NZA 2026, 365). Am 13.5. geht es in Erfurt wieder dreimal um solche Fälle beim größten Autobauer Europas. Am selben Datum wird dort über die Abgrenzung betriebsratsfähiger Organisationseinheiten bei der Aufstellung eines Wahlvorstands entschieden: Die Malta Airlines – eine Tochter von Ryanair – macht dies Piloten und Kabinenpersonal am Berliner Standort streitig. Am Tag davor befinden die obersten Arbeitsrichter über die Anpassung von Betriebsrenten nebst Weihnachtsgeld.
EuGH. Am 12.5. antworten die Europarichter dem Verwaltungsgericht Latium, ob Italien bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/790 zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM) zugunsten der Presseverlage draufsatteln durfte. Sie sieht unter anderem für diese ein Leistungsschutzrecht und Vergütungen für Urheber vor. Der Internetkonzern Meta klagt gegen diverse Verpflichtungen aus den nationalen Regeln.
Freizeit. Am Donnerstag ist Christi Himmelfahrt, bundesweit ein gesetzlicher Feiertag. Für die meisten Berufstätigen also eine Gelegenheit zum Ausspannen – und der Tag darauf eine ideale Brücke für ein besonders langes Wochenende.
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Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 20. Kalenderwoche. beck-aktuell, 06.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197501)




