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Feiertag

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Automatenshop darf weiter an Sonn- und Feiertagen offen sein
"Einfach alles zu jeder Zeit"

Automatenshop darf weiter an Sonn- und Feiertagen offen sein

Ein Bonner Automatenkiosk darf vorläufig weiterhin an Sonn- und Feiertagen öffnen, da er wahrscheinlich nicht den Regelungen des Ladungsöffnungsgesetzes NRW unterfällt. 

Kann unter Ladenöffnungsgesetz fallen
Automatenshop

Kann unter Ladenöffnungsgesetz fallen

Auch ein Automatenshop kann unter das grundsätzliche Verbot der Sonn- und Feiertagsöffnung fallen. Zu weit geht es dem VG Osnabrück dagegen, einen solchen Shop als Gaststätte zu werten, wenn die Automaten auch Getränke zum Verkauf bereithalten.

Auch Läden ohne Personal dürfen nicht öffnen
Sonntagsruhe

Auch Läden ohne Personal dürfen nicht öffnen

Die Supermarktkette Teegut muss ihre rund um die Uhr betriebenen Teo-Miniläden künftig in Fulda an Sonn- und Feiertagen schließen. Auch der Betrieb von Läden ohne Personal verstoße gegen das Hessische Ladenöffnungsgesetz, entschied der VGH Kassel in einem Eilverfahren.

Strenge Anforderungen an Genehmigung von Sonntagsarbeit im Versandhandel

Strenge Anforderungen an Genehmigung von Sonntagsarbeit im Versandhandel

Eine Bewilligung von Sonntagsarbeit muss so bestimmt sein, dass dem Arbeitgeber die Entscheidung, an welchen Sonntagen gearbeitet werden darf, nicht selbst überlassen wird. Außerdem entschied das VG Osnabrück, dass zuvor die Wochenarbeitszeit weitgehend ausgenutzt worden sein muss, das gelte auch für Nachtzeiten.

"Union Move" in Mönchengladbach ist keine Versammlung

"Union Move" in Mönchengladbach ist keine Versammlung

Die für den 16.07.2022 in Mönchengladbach geplante Technoparade "Union Move", zu der laut Veranstalter mindestens 10.000 Besucher erwartet werden, ist keine Versammlung im Sinn des Versammlungs­gesetzes NRW. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf per Eilbeschluss entschieden. Für die Durchführung der Veranstaltung könnten mithin weitere Anforderungen gelten, etwa mit Blick auf Hygiene- und Sicherheitskonzepte und weitere notwendige Genehmigungen.

Ein voller Kalendertag als Ersatzruhetag

Ein voller Kalendertag als Ersatzruhetag

Wird ein Arbeitnehmer an einem Feiertag beschäftigt, der auf einen Werktag fällt, muss ihm ein voller Kalendertag als Ersatzruhetag gewährt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Fall der Nachtschichtarbeit entschieden, dass eine individuelle Regelung, wonach dem Arbeitnehmer bloß eine freie Schicht zugebilligt wird, nicht ausreicht. Der Ersatzruhetag sei wie ein Feiertag von 0-24 Uhr als vollständiger Kalendertag zu behandeln.

Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Termine der 21. Kalenderwoche

Sind die Luftreinhaltepläne in deutschen Großstädten streng genug? Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Klagen gegen Hamburg, Kiel und Ludwigsburg. Am Bundesgerichtshof geht es wieder einmal um das "Monopol" auf das Outfit eines goldfarbenen Schokohasen mit einem Schleifchen um den Hals. Und weil Pfingsten ansteht: eine kleine Warnung vor juristischen Fallstricken an Feiertagen.

BVerwG präzisiert Grundsätze zum Sonn- und Feiertagsschutz bei Ladenöffnungen

BVerwG präzisiert Grundsätze zum Sonn- und Feiertagsschutz bei Ladenöffnungen

Regelungen, mit denen eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen erlaubt wird, müssen das verfassungsrechtlich geforderte Mindestniveau des Sonntagsschutzes wahren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 22.06.2020 bekräftigt und seine Rechtsprechung zu Vorschriften konkretisiert, die eine Sonntagsöffnung im öffentlichen Interesse zulassen und bestimmen, dass die Öffnung rechtfertigende Umstände unter bestimmten Voraussetzungen zu vermuten sind.

Zeitungszusteller sind auch an Feiertagen zu vergüten
BAG

Zeitungszusteller sind auch an Feiertagen zu vergüten

Das Bundesarbeitsgericht hat den Anspruch von Zeitungszustellern auf Entgeltzahlung an Feiertagen bestätigt. Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Zeitungszusteller einerseits Zeitungsabonnenten täglich von Montag bis Samstag zu beliefern hat, andererseits Arbeitstage des Zustellers lediglich solche Tage sind, an denen Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen, verstoße nach gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen (Urteil vom 16.10.2019, Az.: 5 AZR 352/18).

Verkehrsministerium plant Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Schausteller

Verkehrsministerium plant Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Schausteller

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur will laut Mitteilung vom 23.09.2019 sämtliche Schausteller vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw befreien und hat dazu einen Entwurf für eine entsprechende Ausnahmeverordnung vorgelegt.