Die Termine der 17. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Termine der 17. Kalenderwoche. beck-aktuell, 15.04.2026 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196306)
Zwei ungewöhnliche Fälle beschäftigen den BGH. So geht es um eine Überwachung in einer Wohnküche mit einer versteckten Kamera. Und um eine Klage des eigenen Personalrats gegen die Präsidentin der obersten Zivil- sowie Strafrechtsinstanz. Verhandelt wird erneut über das Urheberrecht am USM Haller Möbelsystem.
Ausspähung. Fotos und Videos von anderen Personen können schnell deren Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) sowie den Datenschutz verletzen – zumal wenn sie heimlich stattfinden. Über einen etwas kuriosen Fall hierzu verhandelt am 23.4. der BGH. Dort klagt eine Frau gegen ihre eigene Tochter und deren Ehemann, weil beide sie mehrfach mit einer versteckten Kamera aufgenommen und die Aufzeichnungen an die Polizei geschickt haben. Anlass war der Verdacht, dass Münzen gestohlen worden waren. Die Überwachung fand in einer privaten Wohnküche statt, die die Mutter nach ihren unbestrittenen Angaben uneingeschränkt betreten durfte. Die Familie bewohnte gemeinsam ein Haus, das der jüngeren Frau gehörte – das Ehepaar lebte in einer Wohnung in der unteren Etage, die Klägerin in der oberen. Letztere störte sich überdies daran, dass die Clips per WhatsApp auch an eine vorsorgebevollmächtigte Schwester der Tochter gemailt worden seien. (Dass die Eheleute diese Weiterleitung verneinen, hat die Vorinstanz übrigens dermaßen wenig überzeugt, dass sie ihnen mit Blick auf das Wahrheitsgebot des § 138 I ZPO mit dem Staatsanwalt gedroht hat.) Nun fordert sie wegen „emotionaler Beeinträchtigung“ ein Schmerzensgeld von 5.000 EUR.
Das LG Hildesheim und das OLG Celle wiesen den Vorstoß ab. So liege der Ausschlussgrund des Art. 2 II Buchst. c DS-GVO vor (Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten). Denn die Videoüberwachung habe sich auf die Wohnküche der Beklagten und damit deren eigene Privatsphäre beschränkt. Nach dem bürgerlichen Recht Deutschlands stünden der Klägerin ebenso wenig Ansprüche zu: Gegen die Übersendung an die Ordnungshüter besteht den Oberrichtern zufolge kein Rechtsschutzbedürfnis. Und bei einer Übermittlung an die andere Tochter, also im engsten Familienkreis, gebe es einen dem Ehrschutz entzogenen Freiraum. Die Aufnahmen selbst hätten das APR nach § 823 I BGB nur verletzen können, wenn sie sich nicht auf das eigene Grundstück beschränkt hätten. Hier habe das Ehepaar jedoch bloß in ihrer heimischen Küche gefilmt. Dennoch ließen sie die Revision zu: Es sei keine Rechtsprechung zu der Konstellation zu finden, dass „der Betroffene in einer Räumlichkeit gefilmt worden ist, an der er zwar kein eigenes Besitzrecht hatte, er aber zumindest berechtigt war, diese Räumlichkeit zu betreten“.
Belegschaft. Nicht gerade oft kommt es auch vor, dass die BGH-Präsidentin verklagt wird. Doch Gerichte sind zum Teil ganz normale Verwaltungsbehörden: Wenn sie einen PC kaufen, ist das schließlich kein Akt der Rechtsprechung. Darum gibt es in der obersten Zivil- wie Strafinstanz neben dem Richter- einen Personalrat. § 53 DRiG schreibt vor: Sind an einer Angelegenheit beide Gremien beteiligt, entsendet der Richterrat für die gemeinsame Beschlussfassung Mitglieder in die Personalvertretung. Als Dienststellenleiterin hat BGH-Präsidentin Bettina Limperg es diesen Organen überlassen, selbst zu entscheiden, ob sie zusammen oder getrennt abzustimmen haben. Der Karlsruher Personalrat will die Prüfung hingegen Limperg zuschieben und ist deshalb bis vor das BVerwG gezogen. Am 24.4. will das in dritter Instanz das Schlusswort sprechen.
Außerdem. Der BGH befindet nach seiner Vorlage an den EuGH über das Urheberrecht am USM Haller Möbelsystem (NJW H. 51/2023, 6). Verkünden will er ferner seine Urteile über die Zuständigkeit für Balkonsanierungen in einer Eigentümergemeinschaft (NJW-aktuell H. 7/2026, 6) und die Veröffentlichung weiterer Zitate der „Kohl-Protokolle“ (NJW-aktuell H. 4/2026, 6). Das BVerwG setzt einen Beschluss des BVerfG um, wonach die Beamtenbesoldung (wohl nicht nur) in Berlin in der Gruppe A von 2008–2015 weitestgehend zu niedrig war. Das BAG richtet über ein betriebliches Bündnis für Arbeit. Der BFH befasst sich mit dem baden-württembergischen Sonderweg in der Grundsteuer und der EuGH mit zwei Vorlagen aus Deutschland. Obendrein trifft sich der Bundestag zu seiner zweiten Plenarsitzung im April.
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Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Termine der 17. Kalenderwoche. beck-aktuell, 15.04.2026 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196306)



