#92: Sexualstrafrecht im Studium, Streit um Straße von Hormus, Metall auf Metall, die letzte?

Zitiervorschlag
Dr. Hendrik Wieduwilt; Dr. Maximilian Amos: #92: Sexualstrafrecht im Studium, Streit um Straße von Hormus, Metall auf Metall, die letzte?. beck-aktuell, 16.04.2026 (abgerufen am: 16.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196451)
Die Debatte, ob Sexualstrafrecht im Jurastudium gelehrt werden sollte, ist in vollem Gange. Außerdem streiten die USA und der Iran darüber, wem die Straße von Hormus gehört und ein jahrzehntelanger Musik-Streit scheint bald sein Ende zu finden.
Sexualstrafrecht: Das Jurastudium ist reformbedürftig, da sind sich eigentlich alle einig. In der Diskussion geht es aber meiste um das Staatsexamen. Aber auch die Struktur des Studiums und sein Inhalt sind nicht unumstritten. Schon länger wird diskutiert, ob auch das Sexualstrafrecht eine größere Rolle innerhalb der Ausbildung bekommen sollte. Seit den Geschehnissen um Christian Ulmen hat die Debatte neue Fahrt aufgenommen. Maximilian Amos hat bei Hochschullehrer Mohamad El-Ghazi nachgefragt, wie er und auch die Studierenden selbst darüber denken.
Seeblockade: Seit dem Beginn des Iran-Kriegs steht die Straße von Hormus im Fokus. Die Ölpreise steigen, zuerst ließ der Iran Schiffe nur gegen eine Gebühr passieren, jetzt kündigte Donald Trump an, eine Blockade zu errichten und eine "Maut" zu verlangen. Aber wer darf eigentlich was – und welchem Staat gehört die Hoheit über die Meerenge? Die Seerechtsexpertin Nele Matz-Lück navigiert durch Fragen rund um das Seerecht.
Musik-Sampling: Der "Metall auf Metall"-Streit ist gefühlt so alt wie das Musik-Sampling selbst. Seit 1997 streiten sich der Musiker Moses Pelham und die Band Kraftwerk darum, ob Pelham einen zwei Sekunden langen Ausschnitt des Kraftwerk-Songs "Metall auf Metall" ohne Erlaubnis verwenden durfte. Durch eine neue EuGH-Entscheidung könnte jedoch bald ein Ende des Rechtsstreits in Sicht sein.
Bayrisches Familiengeld: Nicht nur mit Musik beschäftigte sich der EuGH, sondern auch mit Bayern. Das Land führte 2018 das Familiengeld ein, mit dem Eltern finanziell unterstützt werden sollten. Das Problem jedoch: Die Regelung war nicht einheitlich. Lebten die Kinder statt in Deutschland im EU-Ausland, verringerte sich der Betrag. Diese Indexierung sei jedoch rechtswidrig, so der EuGH – unter anderem, weil sie diskriminierend sei.
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Dr. Hendrik Wieduwilt; Dr. Maximilian Amos: #92: Sexualstrafrecht im Studium, Streit um Straße von Hormus, Metall auf Metall, die letzte?. beck-aktuell, 16.04.2026 (abgerufen am: 16.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196451)




