BVerfG-Vize Kaufhold sieht Meinungsaustausch in Gefahr

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BVerfG-Vize Kaufhold sieht Meinungsaustausch in Gefahr. beck-aktuell, 03.06.2026 (abgerufen am: 03.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199251)
Die neue Vizepräsidentin des BVerfG Ann-Katrin Kaufhold warnt: Der Austausch von Meinungen gerät ins Stocken. Welche Gründe sie sieht und welche Rolle der Schutz von Minderheiten für sie spielt.
Nicht die Meinungsfreiheit, aber der Austausch von Meinungen ist aus Sicht der Vizepräsidentin am BVerfG in Gefahr. "Aber nicht, weil die Meinungsfreiheit nicht hinreichend gewährleistet wäre", sagte Ann-Katrin Kaufhold der Süddeutschen Zeitung. "Das zentrale Problem besteht vielmehr darin, dass wir einander nicht genug zuhören und weniger bereit sind, Widerspruch zu akzeptieren. Und darin, dass Widerspruch zunehmend hart und unversöhnlich formuliert wird."
Das habe viele Ursachen, sagte Kaufhold, die ihr Amt in Karlsruhe im Oktober angetreten hat. "Es hat mit der Polarisierung der Gesellschaft zu tun und mit den Bubbles, in denen wir häufig stecken. Wir sprechen viel, nur nicht genug miteinander." Jeder habe das Recht, seine Meinung zu äußern. Aber eben nicht das Recht, dass diese Meinung unwidersprochen bleibt. Die Vorsitzende des Zweiten Senats betonte, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland nach wie vor als unverzichtbares Element der Demokratie verstanden und geschützt werde.
Minderheitenschutz gehört untrennbar zur Demokratie
Politische Richtungsentscheidungen treffe der Gesetzgeber. Gerichte schützten dann gerade Minderheiten, erläuterte die Juristin. "Das ist für eine freiheitliche Demokratie, wie sie das Grundgesetz vorsieht, zentral, weil sich im Parlament ja regelmäßig die Mehrheit durchsetzt." Es gehöre zu den ureigensten Aufgaben von Verfassungsgerichten, diejenigen zu schützen, die durch parlamentarische Mehrheitsentscheidungen in ihren Rechten verletzt werden. "Demokratie in Deutschland und Europa bedeutet eben nicht Diktatur der Mehrheit."
Der Schutz von Minderheiten gehöre untrennbar zur Demokratie in Deutschland und Europa und mache es erst möglich, dass aus einer Minderheit eine Mehrheit werden kann. "Jeder ist im Leben mal in der Mehrheit und mal in der Minderheit", sagte Kaufhold. Demokratie bedeute, dass sich der jeweilige Zustand wieder ändern könne. "Es ist Aufgabe von Gerichten, diese Grundbedingung von Freiheit und Demokratie zu schützen."
- Redaktion beck-aktuell, js
- dpa
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BVerfG-Vize Kaufhold sieht Meinungsaustausch in Gefahr. beck-aktuell, 03.06.2026 (abgerufen am: 03.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199251)



