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Auf Berliner Bussen und in U-Bahnen

BVG muss Nius-Werbung wieder zulassen

Gelber Bus fährt auf einer Straße in der Stadt.
Ist hier bald wieder Nius-Werbung zu sehen? © Gestur / Adobe Stock

Die Berliner Verkehrsbetriebe müssen eine gestoppte Werbekampagne des Onlineportals Nius auf ihren Werbeflächen fortsetzen. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Nius hatte bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) Werbung auf einem Doppeldeckerbus sowie in U-Bahnen gebucht. Nach dem Start der Kampagne kam es zu öffentlichen Protesten und Aufrufen in sozialen Netzwerken, den Betrieb der BVG zu stören. Daraufhin beendete die BVG die Kampagne.

Das VG Berlin hat nun festgestellt, dass Nius einen Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen der BVG hat (Beschluss vom 13.07.2026 – VG 1 L 215/26). Die Werbeanzeigen erfüllten die geltenden Nutzungsbedingungen und seien von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Mögliche Proteste oder Sicherheitsbedenken rechtfertigten einen Ausschluss nur dann, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch mit polizeilichen Mitteln nicht mehr gewährleistet werden könne. Dafür sah das Gericht keine Anhaltspunkte.

Die Berliner Verkehrsbetriebe hatten die vorzeitige Beendigung der Werbekampagne zudem damit begründet, dass sie ihr unternehmerisches Ansehen schützen wollten. Das VG Berlin ließ das nicht gelten: Als Anstalt des öffentlichen Rechts könne sich die BVG nicht selbst auf Grundrechte berufen.

Zudem untersagte es der BVG, bestimmte Äußerungen des NiuS-Chefredakteurs zur Zweigeschlechtlichkeit als "offensichtlich rechtswidrig" zu bezeichnen. Die betreffenden Aussagen wahrten nach Ansicht des Gerichts die Grenzen der Meinungsfreiheit. Gegen den Beschluss kann die BVG Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg einlegen.