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Deutsch-österreichiche Grenze

Die Kontrollen sind rechtswidrig, aber weiter hinzunehmen

Ein Polizist steht vor einem blauen Schild mit der Aufschrift "Bundesrepublik Deutschland".
Heftig umstritten: Die Kontrollen an der deutschen Grenze. © studio v-zwoelf / Adobe Stock

Politische Willkür? Rechtswidrig? Drei Kläger ziehen gegen die Kontrollen an der Grenze zwischen Bayern und Österreich vor Gericht – und haben Erfolg. Kontrollieren lassen müssen sie sich trotzdem auch weiterhin, sagt das VG München.

Das VG München hat Kontrollen an den deutschen Grenzen in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt. Wesentliche Gesichtspunkte seien die Dauer der seit Jahren faktisch unverändert bestehenden Grenzkontrollen gerade an der österreichisch-deutschen Grenze und die Frage der Vereinbarkeit auch mit dem neuen Schengener Grenzkodex, befand das Gericht. Die schriftliche Begründung der Urteile soll erst in einigen Wochen zugestellt werden.

Vor Gericht zogen drei Männer, nachdem sie im Jahr 2025 kontrolliert worden waren. Einer von ihnen ist Werner Schroeder, der in Innsbruck Professor am Institut für Europarecht und Völkerrecht ist und gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) geklagt hat. Er lebt in München und pendelt häufig über die Grenze. Die Kontrollen hält er für europarechtswidrig. 

Vor Gericht gezogen ist auch der Nigerianer Abdulhamid A. Er warf der Polizei – unterstützt durch die GFF und Equal Rights Beyond Borders – sogenanntes Racial Profiling vor und geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein. Ein weiterer Kläger ist der österreichische Rechtsanwalt Hubert Niedermayr, der mehrfach im Grenzbereich um Rosenheim kontrolliert wurde und dies als politische Willkür wertet.

Eilantrag gegen Grenzkontrollen abgelehnt

Den Eilantrag des Professors auf Unterlassung zukünftiger Kontrollen wies das Gericht aber zurück. Der Bürger müsse staatliche Eingriffe zunächst dulden und könne allenfalls im Nachgang deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen, erläuterte ein Gerichtssprecher. Ein einstweiliger Rechtsschutz sei nur in Ausnahmefällen möglich, wenn irreparabler, großer Schaden drohe. Nach Angaben des Gerichts kann der Mann aber Beschwerde zum VGH München einlegen.

Es sind nicht die ersten Urteile, die zu den umstrittenen Binnengrenzkontrollen fallen, bislang wurden diese schon mehrfach für unzulässig erklärt, etwa durch den VGH München oder das VG Koblenz. An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Die Kontrollen wurden dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026. Die EU-Kommission hat Anfang Juni kritisiert, die deutschen Grenzkontrollen seien nicht genug begründet.

Für Joschka Selinger, Rechtsanwalt bei der GFF, verdeutlichen die Entscheidungen des VG München, dass rechtswidrige Grenzkontrollen kein Einzelfall sind. "Jede bislang gerichtlich überprüfte Kontrolle wurde für rechtswidrig erklärt. Seit Jahren missachtet die Bundesregierung systematisch EU-Recht". Das schwäche das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung.