Russland-Sanktionen
Vermögen bleibt auch im Insolvenzverfahren eingefroren
Ein Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch gegen die Bank auf Auszahlung von Geldern, die aufgrund von Russland-Sanktionen eingefroren wurden, entschied das OLG Frankfurt am Main – die Kontrolle über das Vermögen verbleibe trotz Insolvenz bei der sanktionierten Person.