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Kindesmissbrauch im Internet

EU verschärft Strafen für KI-Missbrauchsmaterial und Grooming

Ein Mädchen mit Smartphone sitzt im Vordergrund, aus dem Hintergrund beugt sich eine schattenhafte Gestalt in rotem Umhang und mit roten Handschuhen bedrohlich über das Kind.
Die EU plant härtere Strafen für digitalen Kindesmissbrauch © javidestock / Adobe Stock

KI-generierte Missbrauchsbilder, Grooming oder Leitfäden für Straftaten: Mittlerweile findet sexueller Missbrauch von Kindern oft online statt. Die EU will Mindeststandards für Strafen verschärfen.

In der EU soll Kindesmissbrauch im Internet künftig strenger bestraft werden. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich einer Mitteilung zufolge unter anderem auf die Definition neuer einheitlicher Straftaten, die mit zunehmender technologischer Entwicklung auftreten. Demnach soll etwa EU-weit strafbar sein, für den Zugriff auf Livestreams von sexuellem Kindesmissbrauch zu bezahlen.

Darüber hinaus soll künftig einheitlich unter Strafe stehen, KI-Systeme zur Herstellung von Missbrauchsmaterial zu erwerben, zu besitzen oder zu verbreiten. Dies sei angesichts der zunehmenden Verbreitung von Deepfakes oder anderem KI-generiertem Missbrauchsmaterial notwendig, hieß es. Auch der Besitz und Austausch von Anleitungen zur Begehung von Kindesmissbrauch oder zur Herstellung von entsprechendem Material, etwa als Buch oder Online-Leitfaden, soll strafbar sein.

Schweigen soll nicht als Einwilligung gelten

Die neuen EU-Vorschriften legen außerdem fest, dass Schweigen oder fehlender Widerstand eines Kindes nicht als Einwilligung zu sexuellen Handlungen gelten. In Deutschland können Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren solchen Handlungen zustimmen - aber nur innerhalb bestimmter gesetzlicher Grenzen. Beispielsweise darf dabei kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt werden. Nach den neuen EU-Regeln darf sich ein Täter dabei auch nicht fälschlicherweise als Gleichaltriger ausgeben. Die neue Richtlinie erfasst zudem das sogenannte Grooming - die Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke - als strafbare Handlung.

Zudem legten die Unterhändler längere Verjährungsfristen und schärfere Strafen fest. In Deutschland gibt es bereits hohe Verjährungsfristen. Die neuen Regelungen sehen auch Maßnahmen zum Opferschutz vor, wie zum Beispiel ein Recht auf Entschädigung durch die Täter.

Die nun getroffene Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Danach haben die nationalen Regierungen drei Jahre Zeit, ihre Strafgesetzbücher anzupassen.

Die Richtlinie ist zu unterscheiden von der sogenannten Chatkontrolle. Die umstrittene Verordnung, nach der Internetunternehmen dazu verpflichtet werden sollen, Material über sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufzuspüren, zu melden und zu entfernen, wird derzeit noch auf EU-Ebene diskutiert.