Keine Opferentschädigung trotz Schussverletzung
Im kriminellen Milieu ist man selber schuld
Wer als Angehöriger des kriminellen Milieus in eine Schlägerei gerät und dabei angeschossen wird, erhält keine staatliche Opferentschädigung. Es sei unbillig, öffentliche Mittel für die Folgen einer Gewalttat auszugeben, die aus den eigenen Kreisen heraus entstanden sei, so das LSG Sachsen-Anhalt.