Mehr Sichtbarkeit für Anschlagsopfer

Zitiervorschlag
Dr. Monika Spiekermann; Roland Weber: Mehr Sichtbarkeit für Anschlagsopfer. beck-aktuell, 13.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197986)
Das Bundesjustizministerium will das Amt des Bundesopferbeauftragten für Betroffene von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland auf eine feste gesetzliche Grundlage stellen und hat dazu vor Ostern einen Entwurf vorgelegt.
Damit soll der besonderen Bedeutung des Amts Rechnung getragen werden. Was genau geplant ist, ob das Vorhaben die Position von Betroffenen solcher Angriffe stärkt und über sein Engagement als Bundesopferbeauftragter haben wir mit dem Berliner Rechtsanwalt Roland Weber gesprochen.
NJW: Bevor wir uns über Ihre Aufgaben und Tätigkeit als Bundesopferbeauftragter unterhalten, wäre es gut, wenn Sie uns kurz den wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs erläutern.
Weber: Das Vorhaben soll erstmals eine gesetzliche Grundlage für das Amt des Bundesopferbeauftragten schaffen. Zum einen werden die wesentlichen Aufgaben des Amts gesetzlich festgeschrieben. Das sind neben der individuellen Betreuung auch die Netzwerkarbeit und die Rolle, den Betroffenen im politischen Umfeld eine Stimme zu geben. Zum anderen soll das Gesetz unsere Betreuungsmöglichkeiten verbessern, indem es Rechtsklarheit für unsere Arbeit schafft. Beispielsweise enthält es auch Regelungen zum Datenaustausch mit Behörden, damit wir Betroffene schnellstmöglich erreichen können.
NJW: Was bedeutet der Entwurf für die Position von Betroffenen terroristischer Angriffe im Inland und für Sie als deren Bundesopferbeauftragter?
Weber: In erster Linie wird die Stellung der Betroffenen gestärkt. Der Gesetzentwurf ist ein klares Zeichen, dass der Staat seine Verantwortung ernst nimmt und ihnen langfristig zur Seite steht. Auch sollen die Anliegen der Betroffenen mehr Berücksichtigung finden, indem beispielsweise erstmals gesetzlich verankert wird, dass der Bundesopferbeauftragte von der Bundesregierung in Angelegenheiten des Opferschutzes anzuhören ist.
NJW: Wie wird man eigentlich (Bundes-)Opferbeauftragter? Haben Sie sich um das Amt beworben oder ist man auf Sie zugegangen? Und gab es einen konkreten Anlass, dass Sie sich in dem Bereich engagieren?
Weber: Ich war zunächst als Strafverteidiger tätig, habe dabei aber festgestellt, dass mich die Belange der Opfer meist viel mehr bewegen als die der Beschuldigten. Daher habe ich mich zunächst als Anwalt stark im Opferschutz engagiert und wurde dann 2012 ehrenamtlicher Opferbeauftragter von Berlin. Damit war ich damals bundesweit der erste mit dieser Aufgabe. Dass Ende 2024 auch die Bundesregierung auf mich zukam, als ein neuer Opferbeauftragter auf Bundesebene gesucht wurde, war für mich eine große Ehre.
NJW: Die Folgen welcher Anschläge beschäftigten Sie gerade, wer kann sich an Sie wenden und wie können Sie Betroffene unterstützen?
Weber: Ich bin grundsätzlich für die Betroffenen aller terroristischen Anschläge in Deutschland da. Am meisten beschäftigen mein Team und mich aber natürlich immer die in der jüngeren Vergangenheit. Aktuell ist da vor allem der Anschlag von Magdeburg zu nennen, aber auch beispielweise der auf einen Demonstrationszug in München im Februar 2025. Wir versorgen die Betroffenen mit Informationen und helfen ihnen, sich an die richtigen Stellen zu wenden. Bei Problemen versuchen wir zu vermitteln. Ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit findet aber auch hinter den Kulissen statt, etwa in Form der Koordinierung oder Beratung verschiedener Stellen und Behörden.
NJW: Das dürfte sich kaum allein leisten lassen, vor allem mit Blick auf Ihre anwaltliche Tätigkeit, oder?
Weber: Das stimmt. Zum Glück werde ich von einer Geschäftsstelle im Bundesjustizministerium unterstützt. Dass die anwaltliche Tätigkeit etwas zurücktreten muss, lässt sich dennoch nicht vermeiden.
NJW: Es klang ja bereits an, dass es die Position des bzw. der Opferbeauftragten auch auf Landesebene gibt. Wie sind da die Zuständigkeiten aufgeteilt bzw. geregelt?
Weber: Die Zuständigkeiten unterscheiden sich von Land zu Land. In Bayern etwa gibt es eine Zentrale Ansprechperson für Opfer von Terroranschlägen und Großschadensereignissen, die auf einer Straftat beruhen. In Berlin wiederum bin ich grundsätzlich Ansprechpartner für Opfer von Gewalttaten – aber gerade nicht für Terroropfer. Denn für diese Gruppe wurde nach dem Anschlag auf den Breitscheidplatz eigens eine Zentrale Anlaufstelle bei der Senatsverwaltung für Justiz eingerichtet. Als Bundesopferbeauftragter bin ich für alle Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland zuständig. Wir arbeiten alle sehr eng zusammen und gehen auch gemeinsam auf die Betroffenen zu.
NJW: Im Zuge der Opferentschädigung kommt es immer wieder vor, dass Nichtbetroffene versuchen, Entschädigungsleistungen zu erschleichen. Hatten Sie schon mal mit derartigen Fällen zu tun? Und wie lassen die sich erkennen bzw. vermeiden?
Weber: Nein, tatsächlich hatte ich persönlich noch nie mit einem solchen Fall zu tun. Die zuständigen Stellen müssen sich bei der Prüfung der Anträge auch an klare Vorgaben halten und beispielsweise Plausibilitätsprüfungen durchführen und medizinische Gutachten einfordern. Das macht es Betrügern schwer.
NJW: Gehen deshalb immer wieder Opfer von Gewalttaten wegen Beweisnot leer aus? Sind die gesetzlichen Anforderungen insoweit zu hoch?
Weber: Direkt nach einem Anschlag sollen Geldsorgen die Lage der Betroffenen möglichst nicht noch verschlimmern. Es gibt deshalb zunächst Soforthilfen für Terroropfer, die der Bund als sogenannte Härteleistungen schnell zur Verfügung stellt. Spätere weitergehende Härteleistungen erfordern allerdings eine tiefergehende Prüfung. Das gilt auch für Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht, das für Opfer von Gewalttaten allgemein gilt. Hier sind mit einer Reform 2024 schon viele Verbesserungen erreicht worden, insbesondere auch Beweiserleichterungen für die Betroffenen. Aber natürlich gilt es, die Entwicklungen in diesem Bereich zu beobachten. Nach meiner Erfahrung braucht es in den zuständigen Behörden vor allem gut geschultes Personal in ausreichender Zahl.
NJW: Was läuft außerdem beim Opferschutz bereits gut, wo sehen Sie noch Verbesserungsbedarf?
Weber: Deutschland hat in den letzten Jahren viel erreicht: Fast alle Bundesländer haben mittlerweile Opferbeauftragte, es gibt ein breites Netz an Opferhilfeeinrichtungen. Im Strafprozess gibt es zudem seit 2017 die psychosoziale Prozessbegleitung, Informationsrechte wurden verbessert und spezialisierte Stellen in Polizei und Justiz geschaffen. Viele Betroffene berichten mir trotz allem, dass sie sich allein gelassen fühlen oder dass Verfahren zu lange dauern. Wir müssen sicherstellen, dass die Hilfsangebote auch bei den Menschen ankommen. Zudem müssen die zuständigen Stellen mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden, sei es ausreichendes Personal oder auch IT.
NJW: Sie engagieren sich auch im Bereich des britisch-deutschen Opferschutzes. Was hat es damit auf sich?
Weber: Die konsularische Abteilung der britischen Botschaft hat ständig mit grenzüberschreitenden Fällen zu tun. Der Vize-Konsul ist ein Freund von mir und wir entwickelten Ideen, wie den Opfern im jeweiligen Land besser geholfen werden kann. Mittlerweile gibt es regelmäßig Veranstaltungen und wir vernetzen gemeinsam britische und deutsche Einrichtungen.
NJW: Lassen Sie uns abschließend nochmal zurück zum Ausgangspunkt unseres Gesprächs gehen: Wird das Gesetzesvorhaben zu mehr Sichtbarkeit von Ihnen sowie Ihrer Kolleginnen und Kollegen auf Landesebene führen?
Weber: Ich hoffe, dass das Gesetz in erster Linie für mehr Sichtbarkeit der Betroffenen und ihrer Anliegen sorgen wird. Dafür setze ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen auf Landesebene ein. Es ist gut, wenn wir uns dabei auf einen klaren Auftrag des Gesetzgebers berufen können.
Seit 2025 ist Roland Weber ehrenamtlicher Opferbeauftragter der Bundesregierung. Nach Jurastudium und Referendariat wurde er 1999 zur Anwaltschaft zugelassen, seit 2009 ist er Fachanwalt für Strafrecht. Drei Jahre später übernahm er die Position des Opferbeauftragten des Landes Berlin. Für sein Engagement wurde er 2018 mit dem Verdienstorden des Landes Berlin ausgezeichnet. 2022 ernannte ihn Königin Elisabeth II. zum Mitglied (ehrenhalber) des britischen Ritterordens „The Most Excellent Order of the British Empire“ und würdigte damit seine Verdienste um den britisch-deutschen Opferschutz.
Dieser Text stammt aus Heft 19/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Dr. Monika Spiekermann; Roland Weber: Mehr Sichtbarkeit für Anschlagsopfer. beck-aktuell, 13.05.2026 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197986)



