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Der Anekdoten-Reflex

Examens-Traumata bremsen die KI-Reform!

Mehrere Menschen warten, auf Stühlen sitzend, in einer Reihe.
© Studio Romantic / Adobe Stock

Dass die Juristenausbildung reformbedürftig ist, ist beschlossene Sache. Doch in der Diskussion taucht trotzdem immer wieder ein Muster auf, das den Wandel ausbremst: Statt über zukünftige Kompetenzen wird über das eigene Examen gesprochen. Wieso das misslich ist, zeigt Marc Ohrendorf.

Die Juristenausbildung steht vor einer doppelten Herausforderung. Erstens verändert sich die Praxis rasant: Generative KI ist im Anwaltsalltag angekommen, "Ein Zurück gibt es nicht mehr", formuliert es Prof. Dr. Joachim Jahn bei beck-aktuell nüchtern. Zweitens ist die Reformdebatte zumindest in Teilen erneut auf der politischen Tagesordnung angekommen. Mehrere Koalitionsverträge der Länder befassen sich mittlerweile mit der Modernisierung des Studiums, der 75. Deutsche Juristentag beschäftigt sich, nicht zuletzt im Gutachten von Prof. Dr. Julian Krüper, – wenngleich erst das dritte Mal seit dem Zweiten Weltkrieg – mit der juristischen Ausbildung. Das Hamburger Protokoll in seiner KI-Edition liefert hierfür eine durchdachte Diskussionsgrundlage: ein dreisäuliges Kompetenzmodell aus juristischen Kernkompetenzen, reflexiven Technologiekompetenzen und Kommunikationskompetenzen, dazu neue Prüfungsformate von Ad-hoc-Arbeiten bis zur Portfolio-Verteidigung. 

Hinzu kommt eine Besonderheit, die diese Reform von früheren unterscheidet: Generative KI entwickelt sich schneller und greift tiefer in juristische Arbeitsabläufe ein als jede Technologie zuvor, von juristischen Datenbanken über Textverarbeitung bis zur Online-Recherche. Wer heute zögert, riskiert deshalb nicht nur einen Reformrückstand, sondern eine ganze Absolventengeneration, die in einer Praxis ankommt, auf die sie strukturell nicht vorbereitet wurde.

Eigentlich also alles bereitet. Doch wer in den letzten Jahren an Tagungen, internen Strategie-Workshops oder universitären Reformrunden teilgenommen hat, kennt das Phänomen: Die inhaltliche Auseinandersetzung kippt zu häufig in etwas anderes – die Erzählung der eigenen Examenshistorie.

Der Anekdoten-Reflex: Wenn Biografie die Inhalte verdrängt

Die Spannweite ist bemerkenswert. Manche Beiträge bleiben abstrakt. "Für uns war es auch hart", "die Klausuren werden weichgespült", "ein bisschen Druck schadet nicht". Andere werden sehr konkret: welche Klausur schiefging, was der Korrektor oder die Korrektorin übersehen hat, wo Unfaires passierte. Erfahrene Kanzleipartnerinnen und Professoren berichten, wie sie sich krank in die letzte Examensklausur geschleppt haben. Hochdotierte Praktikerinnen jenseits der 60 erzählen von wiederkehrenden Albträumen aus dem zweiten Examen im Zivilrecht.

Diese Erfahrungen sind real, und im Einzelfall sind sie bedauerlich. Sie sind aber für die Frage, welche Kompetenzen Volljuristinnen und Volljuristen in fünf Jahren brauchen, ohne unmittelbaren Erkenntniswert. Wer eine Diskussion über KI-Kompetenz mit dem Verweis auf die eigene Examensbiografie kontert, verschiebt unausgesprochen die Bewertungsmaßstäbe: vom Inhalt zur Erinnerung, von der Zukunft zur Vergangenheit, von der Frage, was die Ausbildung leisten muss, zur Frage, was sie einmal (nicht) geleistet hat. Konkret blockiert dieser Reflex genau jene Reformen, ohne die eine KI-taugliche Ausbildung kaum denkbar ist: das E-Examen, das digitales Arbeiten endlich auch prüfungstauglich macht; den integrierten Bachelor, der Wechseloptionen schafft und den Berufsstand für eine breitere Gruppe öffnet; die längst überfällige Reduzierung des Pflichtstoffs, ohne die für reflexive Technologiekompetenzen schlicht kein Raum entsteht. Jede dieser Reformen wird mit denselben biografischen Reflexen ausgebremst, und jedes Mal kostet uns das weitere Jahre, die wir angesichts der KI-Dynamik nicht haben.

Die Systemkosten: Was das Ritual den Berufsstand bereits kostet

Der Preis dieses Rituals ist hoch. 66,27% der Absolventinnen und Absolventen würden das Jurastudium in seiner jetzigen Form nicht weiterempfehlen – 2022 waren es noch 43,93%. 66,02% bewerten den Prüfungsdruck mit der Höchstnote 9,5 bis 10 auf einer Zehnerskala. Eine Jurafuchs-Umfrage zeigt: Etwa jeder vierte Studierende arbeitet intensiver als in einem Vollzeitjob; 32,2% geben an, mit dem Leistungsdruck schlecht zurechtzukommen. Juristische Medien berichten seit Jahren über chronischen Stress, Depressivität und erhöhte Prüfungsangst gerade in der Examensphase.

Diese Zahlen sind keine Klage über mangelnde Härte einer neuen Generation. Sie sind ein Befund über ein System, dessen Selektionslogik die Vorbereitung auf die Praxis verdrängt. Die Klausurenphase im Zweiten Staatsexamen, kommentierte Andreas Grünwald auf beck-aktuell jüngst, sei "Belastung ohne Praxiswert". Wer dies zum Kollateralschaden einer "echten" Ausbildung verklärt, übersieht die Folgekosten: Nachwuchsmangel, Abbrecherquoten, ein Berufsstand, der in Zeiten des demografischen Wandels seine eigene Reproduktion gefährdet.

Warum die Angst rational klingt – und doch unbegründet ist

An dieser Stelle lohnt der Blick auf die psychologische Dynamik. Wer ein hartes Examen mit hohem persönlichem Preis bestanden hat, hat investiert: Lebenszeit, Schlaf, Beziehungen, Gesundheit. Diese Investition ist mit dem Wert der erreichten Note verschmolzen. Wird die Note Teil eines Systems, das zukünftige Generationen anders, milder, sinnvoller bewertet, fühlt sich der Wert dieses Investments rückwirkend in Frage gestellt.

Diese Sorge ist verständlich – und doch unbegründet. Eine bessere Ausbildung künftiger Generationen entwertet nicht die Leistung früherer. Sie macht den Berufsstand insgesamt besser, und sie macht den Markt für hochwertige Rechtsdienstleistung größer. Die juristische Ausbildung sollte sich nicht daran messen, was sie historisch gefordert hat, sondern an dem, was sie aktuell leistet: möglichst viele Menschen möglichst gut auf eine zunehmend komplexe und KI-durchdrungene Praxis vorzubereiten. Gerade hier wiegt jedes verlorene Jahr schwerer als bei früheren Technologiesprüngen: Während sich juristische Berufsbilder über Jahrzehnte langsam an Telefax, juristische Datenbanken oder die E-Mail anpassen konnten, verschiebt generative KI die Anforderungen in kürzester Zeit. Wer den Reformtakt weiter an der eigenen Examenserinnerung ausrichtet statt an der Entwicklungsgeschwindigkeit der Technologie, akzeptiert sehenden Auges eine wachsende Lücke zwischen Ausbildung und Berufswirklichkeit.

Was Mentorinnen und Mentoren jetzt tun können

Daraus folgt eine konkrete Anforderung an alle, die in verantwortlicher Position über Ausbildungsfragen reden, sei es in Universitäten, Ministerien, Ausschüssen oder Sozietäten. Erstens: den eigenen Reflex prüfen. Wenn die nächste Reaktion auf einen Reformvorschlag ein Verweis auf die eigene Examensgeschichte ist, lohnt die ehrliche Frage, ob dahinter ein Argument steht – oder das Bedürfnis, eine biografische Investition zu schützen.

Zweitens: in Diskussionen aktiv intervenieren. Wer Anekdoten als Argumente durchwinkt, verstärkt das Muster. Wer sie freundlich, aber konsequent in Richtung der Frage "Welche Kompetenzen brauchen die Juristinnen und Juristen im Jahr 2031?" lenkt, schafft Raum für Inhalte. Initiativen wie "Aufbruch Jura" zeigen, dass diese Verschiebung organisierbar ist.

Drittens: junge Juristinnen und Juristen menschlich begleiten. Die formale Ausbildung wird sich modernisieren – das Hamburger Protokoll, die wachsende Zahl an Reform-Initiativen und die KI-bezogene Curriculumsarbeit machen das wahrscheinlich. Aber bis dorthin und auch darüber hinaus gilt: Wer eine Position erreicht hat, kann sie nutzen, um zu öffnen, statt zu schließen. Mentoring ist nicht das Wiederholen der eigenen Härte unter neuen Vorzeichen, sondern die Übernahme von Verantwortung für eine Generation, die unter komplexeren Bedingungen besser werden muss, als wir es geworden sind.

Die Reform der Juristenausbildung im KI-Zeitalter ist eine fachliche, eine didaktische und eine politische Aufgabe. Sie ist aber, kaum verdeckt, auch eine emotionale. Wenn wir die Reform wollen – und nach allem, was über Praxisanforderungen, psychische Belastung und Bewertungspraxis bekannt ist, sollten wir sie wollen –, dann gehört dazu, die eigene Examensbiografie als das zu behandeln, was sie ist: eine persönliche Erfahrung, kein Maßstab für die Zukunft des Berufs.