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Tagung zu KI im Studium

Ein Zurück gibt es nicht mehr

Falsche KI-Fundstellen: Australischer Anwalt darf keine Kanzlei mehr führen
© Adobe/Yuliia

Universitäten experimentieren damit, wie sie in Studium und Examen mit KI umgehen sollen. Die unterschiedlichen Insellösungen wurden jetzt auf einer Tagung diskutiert.

„Der technologische Wandel wird das Jura-Studium grundlegend verändern.“ So lautet der Kernsatz des jetzt veröffentlichten „Hamburger Protokolls: KI-Edition“. Dies ist die Fortsetzung eines Reformkonzepts für das Jurastudium, das ebenfalls den Namen der Hansestadt im Titel führte – Gastgeber war nämlich die dort beheimatete Bucerius Law School. Damals lagen die Schwerpunkte auf den verpflichtenden Lehrinhalten und dem Ablauf der Ersten Prüfung (NJW-aktuell H. 11/2024, 19). Teilgenommen hatte an jener Tagung unter anderem die Initiative iur.reform, die zuvor eine umfassende Studie erstellt hatte (NJW-aktuell H. 23/2023, 19). Auch diesmal war der Workshop divers besetzt: Neben dem Präsidenten der privaten Hochschule waren Vertreter etlicher weiterer Universitäten und von Anwaltskanzleien, ferner die Celler OLG-Präsidentin Stefanie Otte, die Chefin des Hamburger Landesjustizprüfungsamts Ulrike Greese sowie die Vereinigung recode.law und (erneut) der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF) dabei.

Neues Lernen

Das Thesenpapier will konkrete Möglichkeiten aufzeigen, um den Umgang mit KI in Studium und Ausbildung zu integrieren. Die Vorschläge umfassen eine Erweiterung der Kernkompetenz in Jura um Technologie- und Kommunikationsskills, zudem konkrete Lehrformate, die den digitalen Fortschritt auch in der Berufspraxis „kritisch-konstruktiv mitdenken und aufgreifen“, und schließlich angepasste Prüfungsformate. Denn die Verfasser wollen zwar die noch jungen Chancen nutzen, sehen die Zukunft aber nicht bloß rosig. Eine unreflektierte Delegation von Aufgaben an KI-Systeme – zu der insbesondere die hohe Belastung in der reformbedürftigen Ausbildung die Studierenden verleiten möge – könne die Ausbildung und Erhaltung zentraler kognitiver Fähigkeiten gefährden. Gemeint ist damit Vieles: das Lesen komplexer Texte, das eigene Nachdenken bei deren Aufbau und Formulierung, die eigenständige Problemlösung und die kritische Auseinandersetzung mit Texten sowie Lösungsansätzen – seien sie von menschlichen oder maschinellen Akteuren erstellt. „Gerade deswegen entscheidet sich das Protokoll bewusst gegen einen vollständigen Ausschluss der Technologie aus der Lehre“, heißt es in dem Aufruf. Das Bewährte will man also erhalten: „Ein Mindestbestand rechtlichen Fachwissens bleibt als unverzichtbare Basis juristischer Kompetenzen unerlässlich.“ Worauf eine lange Aufzählung folgt – etwa „ein solides Wissen über die Grundzüge und begrifflichen Bausteine der dogmatischen Fächer“. Darüber hinaus halten die Aktivisten aber auch eine „reflexive Technologiekompetenz“ für geboten, die deutlich über reine Anwenderkenntnisse („Prompting“) hinausgehe. Nicht zu kurz kommen dürfen folglich „Kommunikationskompetenzen“ – vor allem eine „ausgeprägte ‚Übersetzungsfähigkeit‘ zwischen Fach- und Alltagssprache sowie zwischen den Anforderungen von Recht und Technik“.

Neues Lehren

All das soll sich in veränderten Lehrformaten widerspiegeln. Eine mögliche Lösung ist demnach das „Integrationsmodell“: Statt neue Unterrichtsveranstaltungen zu konzipieren, sollten die Dozenten lieber die juristischen Kern- und die neuen Technologiekompetenzen ins bestehende Curriculum einbauen. Doch mit Blick auf die unterschiedlich ausgeprägte Beherrschung durch die Lehrenden, die vielfach noch von Tafel und Kreide, Handouts, Powerpoint und Whiteboards mit Filzstift geprägt sind, wird auch an eine Kombination aus Ringvorlesungen und Kursen zur Schlüsselqualifikation gedacht. Dabei könnten externe Experte mithelfen. Wer die Ausarbeitung durchlesen mag, findet dort obendrein das „Propädeutikums-“ und das „Spiralenmodell“ als Varianten. Man sieht: Zwei Juristen, fünf Meinungen.

Neues Prüfen

Doch auch an der Kontrolle des Erlernten in der Ersten Prüfung geht die digitale Disruption nicht spurlos vorbei. Welchen Sinn hat eigentlich noch eine Hausarbeit, wenn schon Grundschüler für ihre heimischen Aufgaben KI verwenden – und extra ein paar Fehler einstreuen, damit das nicht gleich auffällt? Die Lösung könne nicht in einer „Engführung“ auf Klausuren ohne Hilfsmittel und die mündliche Prüfung liegen. Schließlich gehe es nicht um die Eliminierung von KI-Nutzung, sondern den Nachweis, dass deren Beherrschung erworben wurde. Die Antwort liegt demzufolge in einem Mix aus klassischen Ad-hoc-, ferner Tages- und Wochenformaten sowie in begleiteten Lehrverstanstaltungen durch Hochschüler selbst (Peer-Feedback; Tutorials) nebst Moot Courts und Law Clinics.