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Digitales Examen

Rheinland-Pfalz prüft erstmals papierlos

Man sieht in einer Reihe an Tischen sitzende Studierende, die an Laptops arbeiten. Die Unschärfe nimmt nach hinten zu, so dass keine Gesichter zu erkennen sind.
Keine Zettel, keine "Ziegelsteine": nur noch ein Laptop. © LuxeShutter24/peopleimages.com

Rund 180 Referendarinnen und Referendare haben vergangene Woche im Probeexamen erstmals digitale Gesetzestexte und Kommentare genutzt. Ab Oktober soll die volldigitalisierte Prüfung regulär starten – freiwillig bleibt sie trotzdem.

Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland eine vollständig digitalisierte juristische Staatsprüfung erprobt. Am 19. und 20. Mai konnten rund 180 Referendarinnen und Referendare im Rahmen eines Probeexamens zur Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung ihre Klausuren mit digitalen Gesetzestexten und Kommentaren bearbeiten – die sonst üblichen Papierbände mussten sie nicht mehr mitbringen.

Die digitalen Hilfsmittel in Form einer sogenannten e-Examensbibliothek standen den Teilnehmenden auf einem zusätzlichen Bildschirm neben dem Laptop zur Verfügung, auf dem sie ihre Klausuren elektronisch schrieben. Technischer Dienstleister ist die IQUL GmbH, die aus einer europaweiten Ausschreibung hervorgegangen ist und die Infrastruktur für die elektronischen Prüfungen bereitstellt. Die eExamensbibliothek wird vom Beck-Verlag bereitgestellt.*

Freiwillig vollständig digital ab Oktober 

Nach Abschluss der Erprobungsphase soll die volldigitalisierte Prüfung ab der nächsten Prüfungskampagne im Oktober in den regulären Betrieb übergehen. Die Nutzung der digitalen Hilfsmittel bleibt dabei ebenso freiwillig wie das elektronische Schreiben der Klausuren. Wer weiterhin mit Papierkommentaren und handschriftlich arbeiten möchte, kann das tun.

Justizminister Helmut Martin (CDU) erklärte, Rheinland-Pfalz zeige erneut, dass Digitalisierung und rechtsstaatlich verlässliche Prüfungsverfahren erfolgreich verbunden werden könnten. Die Kombination aus elektronischer Klausurbearbeitung und digitalem Zugriff auf Hilfsmittel sei zukunftsorientiert und sorge für mehr Chancengleichheit unter den Referendarinnen und Referendaren.

Die Präsidentin des Landesprüfungsamts für Juristen, Birgit Nennstiel, verwies auf die durchweg positiven Rückmeldungen der Teilnehmenden. Alle Kandidatinnen und Kandidaten könnten von der neuen Option Gebrauch machen, auf die bewährten Gesetzessammlungen aus Papier müsse aber niemand verzichten.

Das Bundesland nimmt für sich in Anspruch, bei der Digitalisierung der Juristenausbildung seit Jahren eine Vorreiterrolle einzunehmen: Seit Oktober 2021 könnten Aufsichtsarbeiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung dort elektronisch angefertigt werden, seit August 2023 auch die Klausuren der staatlichen Pflichtfachprüfung im Ersten Examen. Die e-Examensbibliothek stehe den Referendarinnen und Referendaren bereits seit Mai 2025 zur Verfügung und habe so vorab in der Ausbildungspraxis getestet werden können, heißt es vom Ministerium.

(* Transparenzhinweis: Auch beck-aktuell.HEUTE IM RECHT gehört zum Beck-Verlag)