Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Regierungspläne gegen Steuerhinterziehung

Der Weg zur Gerechtigkeit?

Man im Hintergrund telefoniert im Büro, im Vordergrund ein Schild "Steuerfahndung"
Der Kampf gegen Steuerhinterziehung soll effektiver und härter werden. © Adobe Stock / Joachim Lechner

Jetzt soll es Steuersündern an den Kragen gehen: Die Regierungskoalition will mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket härter gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Doch was verspricht der Plan wirklich?

Ob man Steuern erhebt und wenn ja, in welcher Höhe, darüber wird in der Politik und auch in der Regierungskoalition von Union und SPD munter gestritten. Doch in einem Punkt sind sich im Grunde alle politischen Lager einig: dass sich niemand seiner Steuerpflicht auf illegalen Wegen entziehen sollte. Nun haben Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) ihren "Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität" vorgestellt, der das Leben für Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterzieher ungemütlicher machen und so – neben gesteigerten Steuereinnahmen für den Staat – auch zu mehr Gerechtigkeit führen soll.

Gerechtigkeit war ein zentraler Topos bei der Vorstellung des Maßnahmenpakets am Donnerstag in Berlin. „Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein", sagte Klingbeil auf der Pressekonferenz. "Deshalb erhöhen wir im Kampf gegen Steuerbetrug den Ermittlungsdruck und das Entdeckungsrisiko. Uns geht es um Gerechtigkeit." Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlug in die gleiche Kerbe: "Steuerkriminalität schadet uns allen. Sie untergräbt das Vertrauen in die Gerechtigkeit unseres Rechtsstaats. Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Regeln für alle gelten."

Dem Staat fehlen Steuern in Milliardenhöhe

Dass Steuerhinterziehung in Deutschland ein Problem ist, lässt sich kaum bestreiten: Laut Statistik des Bundesfinanzministeriums (BMF) wurden im Jahr 2024 in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit insgesamt rund 50.000 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten erledigt. Zudem wurden rund 5.900 Bußgeldverfahren abgeschlossen. Für die wichtigsten Tatbestände der Steuerordnungswidrigkeiten setzten sie Bußgelder in einer Gesamthöhe von circa 14,5 Mio. Euro fest. Die Steuerfahndung brachte 2024 unterdessen bundesweit insgesamt 34.200 Fälle zum Abschluss, wobei rund 2,6 Milliarden Euro nicht gezahlte Steuern ans Licht kamen und Freiheitsstrafen in einem Gesamtumfang von 1.345 Jahren verhängt wurden.

Und das sind nur die offiziellen Zahlen, das Dunkelfeld der Steuerhinterziehung dürfte deutlich größer sein. "Allein durch Steuerhinterziehung entsteht Deutschland jährlich ein geschätzter Schaden von 100 Milliarden Euro", schrieb Anne Brorhilker, früher Oberstaatsanwältin in Köln und Cum-Ex-Chefklägerin und seit 2024 Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende, kürzlich in der TAZ. Hinzu kämen weitere rund 100 Milliarden durch Geldwäsche. Zum Vergleich: Die gesamten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden lagen 2024 bei etwa 950 Milliarden Euro. Gerade in Zeiten klammer öffentlicher Kassen und hohen Investitionsbedarfs drängt sich die Gerechtigkeitsfrage förmlich auf. Brorhilker zog zudem den Vergleich zum Sozialleistungsbetrug, der ungleich härter geahndet werde.

Bessere Kontrolle soll Entdeckungswahrscheinlichkeit erhöhen

Nun will die Bundesregierung mit verschiedenen Hebeln ansetzen, um dafür zu sorgen, dass die Steuerhinterziehung so unangenehm wie möglich wird. Sie greift dazu eine zentrale Forderung Brorhilkers auf: Das Entdeckungsrisiko erhöhen. Denn wo niemand hinschaut, behält man das Geld gerne in der Tasche. Dazu will man Kontrollen ausweiten und beim Zoll ein neues Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität installieren, in dem bundesweit wichtige Verfahren koordiniert und Erkenntnisse ausgetauscht werden sollen. Bei der Aufklärung von Steuerstraftaten helfen soll auch eine KI-gestützte Analyse großer Datenmengen in einem eigenen Datenanalysezentrum, auf das verschiedene Steuerbehörden Zugriff haben.

Schließlich soll ein Umsatzsteuermeldesystem eingeführt werden, um Umsatzsteuerbetrug zu verhindern, und Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 15 Jahre verlängert werden. Unternehmen sollen außerdem steuerlich relevante Daten auf Spiegelservern in Deutschland speichern müssen. Eine Registrierkassenpflicht soll zudem "in bargeldintensiven Branchen" Steuerbetrug verhindern.

Höhere Strafen und kein einfacher Ausweg mehr

Doch nicht nur präventiv will man alle Hebel in Bewegung setzen, um Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterziehern habhaft zu werden. Auch auf der Ebene des Strafrechts will die Bundesregierung nachschärfen. Dazu soll der Strafrahmen für besonders schwere Fälle der organisierten Steuerkriminalität auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe steigen und schwere Steuerstraftaten als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden. Damit wäre in diesen Fällen keine Verfahrenseinstellung nach den §§ 153, 153a StPO mehr möglich. Derzeit gilt nach § 370 AO: Die einfache Steuerhinterziehung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Ein weiterer prominenter Punkt im langen Katalog der Bundesregierung ist die strafbefreiende Selbstanzeige: Derzeit können Staatsanwaltschaften gemäß § 398a AO von einer Strafverfolgung absehen, wenn die Betroffenen sich selbst offenbaren und die hinterzogenen Steuern nachzahlen. Entscheidend ist dabei, dass die Selbstanzeige vollständig ist und nicht erst nach Entdeckung geschieht. Dieser Ausweg wird oft als Möglichkeit Wohlhabender kritisiert, sich "freizukaufen". Zudem, so die Bundesregierung, setze sie aktuell den falschen Anreiz, der Steuerpflicht erst nachzukommen, wenn man fürchte, aufzufliegen. "Daher soll die strafbefreiende Selbstanzeige in der heutigen Form abgeschafft werden", schreibt das BMF.

Finanzwende: "Kampf gegen Steuerkriminalität endlich ernst genommen"

Was aber taugen die Vorschläge? Das hängt, wie bei so vielen Themen, davon ab, aus welchem Blickwinkel man sie betrachtet. „Wir begrüßen, dass die Bekämpfung von Steuerkriminalität an politischer Priorität gewinnt und im neuen Aktionsplan eine ganze Bandbreite an sinnvollen Maßnahmen vorgestellt wird", erklärte Anne Brorhilker am Donnerstag in einer Mitteilung von Finanzwende. Dies lasse vermuten, "dass die Bundesregierung den Kampf gegen Steuerkriminalität endlich ernst nimmt und mit den notwendigen Ambitionen vorantreibt." 

"Insbesondere die Schaffung eines Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll unter Einbindung von Polizei und Steuerfahndung erachten wir für sehr sinnvoll", erklärte Brorhilker. Nur eine interdisziplinäre Ermittlungseinheit auf Bundesebene sei in der Lage, die nötige Expertise und operative Erfahrung zu bündeln und so effektiv gegen organisierte Finanzkriminalität vorzugehen, so die ehemalige Strafverfolgerin. Der behördenübergreifende Zugriff auf eine gemeinsame Datengrundlage könne zudem eine wichtige Grundlage für die effektive Verfolgung von organisierter Steuerhinterziehung sein.

Auch der Verbrechenstatbestand für schwere Fälle der Steuerhinterziehung erntet bei der NGO und Brorhilker Zuspruch: "Dass Ermittlungsverfahren in diesen Fällen nicht mehr einfach gegen Geldauflagen eingestellt werden können ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit."

Steueranwalt erinnert an verfassungswidrige Strafnorm

Naturgemäß anders betrachtet man das Paket in der Anwaltschaft, die sich von Berufs wegen mit Steuer(-straf-)recht befasst. Das Paket schieße aus seiner Sicht über das Ziel hinaus, beklagt etwa Sebastian Peters, Partner bei der renommierten Steuerstrafrechts-Kanzlei Streck Mack Schwedhelm in Köln, gegenüber beck-aktuell.Heute im Recht. Für ihn sind gerade die punitiven Aspekte der Regierungspläne nicht tragbar. Einen Verbrechenstatbestand für schwere Fälle der Steuerhinterziehung brauche es nicht, so Peters, und verweist auf den früheren Verbrechenstatbestand des § 370a AO, der die banden- oder gewerbsmäßige Steuerhinterziehung mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedrohte. Der BGH äußerte 2004 gravierende verfassungsrechtliche Zweifel an der Norm aufgrund eines Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, sie wurde später vom Gesetzgeber selbst kassiert. 

Zudem seien schon jetzt nach der Rechtsprechung des BGH bei hinterzogenen Steuern von mehr als einer Million Euro grundsätzlich keine bewährungsfähigen Freiheitsstrafen mehr möglich. Die Staatsanwaltschaften könne man schließlich auch einfach anweisen, in solchen Fällen Verfahren nicht einzustellen. Eine höhere Mindeststrafe brauche es dafür nicht.

Ist eine Steuerhinterziehung mit einem schweren Raub vergleichbar?

Auch die geplante Höchststrafe für Steuerhinterziehung von bis zu 15 Jahren Haft sei "mehr als kritisch zu sehen", meint Peters und zieht einen Vergleich zu anderen Delikten: "Warum soll die Höchststrafe nach § 370 Abs. 3 AO mit 15 Jahren höher sein als beim Verbrechen des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs?" Die geplante Strafandrohung sei gleichauf mit der des Raubes in einem besonders schweren Fall oder der Brandstiftung mit Todesfolge. "Das Vergehen der Steuerhinterziehung ist jedoch rechtsethisch nicht vergleichbar mit entsprechenden in erhöhtem Maße strafbewehrten Verbrechen, die sich gegen Individualrechtsgüter richten."

Zur Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige in ihrer derzeitigen Form meint der Strafrechtler, diese diene gerade dazu, dem Staat entzogene Steuergelder doch noch zu beschaffen. Schaffe man sie ab, bedeute das auch geringere Steuereinnahmen. Auch könnten etwa Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Steuererklärung nachträglich korrigieren wollten, künftig davon absehen, um sich nicht dem Risiko einer Strafverfolgung auszusetzen.