Haft für Steuerhinterziehung
Zahlungen an Strafverteidiger sind Werbungskosten
Nachdem er wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, machte ein Mann die angefallenen Verteidigerkosten als Werbungskosten geltend – zur Abwechslung ein legaler Steuertrick, meint auch das FG Niedersachsen.