Durchsuchung beim Notar
Ausweiskopien durften nicht beschlagnahmt werden
Auf der Spur einer Steuerhinterziehung durchsuchte die Steuerfahndung ein Notarbüro. Dabei durfte zwar die gesuchte Vollmachtsurkunde beschlagnahmt werden, nicht jedoch eine für die Beurkundung angefertigte Ausweiskopie. Diese sei beschlagnahmefrei, wie das LG Nürnberg-Fürth erklärt.