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Bonpflicht

Digitale Kassenzettel sollen Papierbelege ablösen

Eine moderne Kasse mit Display steht auf einer Theke.
Der gewünschte Weg: Vom Kassen-Pad direkt aufs Handy © utaem2022 / Adobe Stock (KI-generiert)

Das Finanzministerium legt einen Gesetzentwurf vor: Die Bonpflicht soll nicht abgeschafft werden. Es soll aber künftig keine Pflicht für einen Papierbeleg mehr geben.

Kassenbons sollen digital werden. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums soll die Ausgabe von Papierbelegen ab 2028 durch die Bereitstellung digitaler Belege abgelöst werden. Die Ausstellung eines Papierbelegs auch für kleine Umsätze belaste Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher, hieß es aus Kreisen des Finanzministeriums. Zuerst hatte der Spiegel darüber berichtet.

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant zudem, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab 2028 eine sogenannte Registrierkasse haben müssen, also ein elektronisches Kassensystem. Klingbeil hatte das bereits vergangene Woche angekündigt, als er zusammen mit Justizministerin Stefanie Hubig
(SPD) einen Aktionsplan gegen Steuerbetrug vorgelegt hatte.

Bon wird digital

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hieß es: "Wir schaffen die Bonpflicht ab." Das ist nun nicht mehr geplant. In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums heißt es: "Die papierhafte Belegausgabepflicht wird zum 1. Januar 2028 abgeschafft." Geplant ist eine Umstellung auf digitale Belege. Der Anspruch des Kunden auf eine papierhafte Quittung solle aber weiterhin bestehen bleiben, heißt es im Entwurf.

Recherchen hätten ergeben, dass die praktikabelste Lösung zur Bereitstellung des digitalen Kassenbelegs die über einen QR-Code sei, heißt es im Entwurf. Der QR-Code werde auf dem Kassenbildschirm dargestellt und könne vom Kunden, ohne individuelle Kunden-App des Geschäfts, abgescannt werden. Da moderne Kassensysteme in der Regel über Kundendisplays verfügten, sei nicht mit nennenswert vielen Neuanschaffungen zu rechnen. Schon heute ist es möglich, dass Kunden elektronische Belege bekommen.

Elektronische Kassen

Um Steuerbetrug und Manipulation zu verhindern, sollen ab 2028 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro elektronische Kassensysteme verpflichtend werden. Diese seien bereits weit verbreitet, hieß es aus dem Ministerium. Es gebe jedoch noch über hunderttausend sogenannte offene Ladenkassen. Deren Kassen-Umsätze seien missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gebe. Die Kassenpflicht solle Missbrauchsmöglichkeiten einschränken und die Möglichkeiten erhöhen, Steuerhinterziehung aufzudecken.

Eine Registrierkasse ist laut Ministerium ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das der Erfassung und Abwicklung von Zahlungen dient. Dieses System zeichne jede einzelne Zahlung oder jeden anderen Vorgang digital auf. Die digitalen Aufzeichnungen würden durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor unerkannten Veränderungen geschützt.