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Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität

Steuerhinterziehung soll riskanter werden

Formular einer Einkommensteuererklärung, darüberliegend ein mit "Selbstanzeige" überschriebenes Papier
Eine der Maßnahmen: Die Selbstanzeige abschaffen. © Gina Sanders / Adobe Stock

Im Kampf gegen die Steuer- und Finanzkriminalität haben Finanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig einen Aktionsplan vorgestellt. Das Ziel: das Entdeckungsrisiko und die Abschreckungswirkung deutlich erhöhen.

Die Bundesregierung will mit einem neuen Aktionsplan gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Kern des Plans ist die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll, in dem Steuerfahndung und Finanzermittler von Bund und Ländern enger zusammenarbeiten sollen. Zudem ist ein Datenanalysezentrum vorgesehen, das mithilfe von KI große Datenmengen auswerten und Betrugsmuster erkennen soll. Steuerdaten wollen Klingbeil und Hubig auf einer zentralen Datenplattform zusammenführen. Ein Umsatzsteuermeldesystem soll zudem helfen, Umsatzsteuerbetrug besser zu verhindern.

Daneben plant die Bundesregierung eine Reihe gesetzlicher Verschärfungen. So soll der Strafrahmen für besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe steigen. Zugleich soll die strafbefreiende Selbstanzeige in ihrer bisherigen Form abgeschafft werden. Schwere Steuerstraftaten sollen künftig als Verbrechen eingestuft werden, sodass eine Einstellung des Verfahrens oder ein Strafbefehl regelmäßig ausscheiden. 

Weitere Maßnahmen betreffen die Einführung einer Registrierkassenpflicht, die Verlängerung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 15 Jahre, den Ausbau der Vermögensabschöpfung und Whistleblower-Schutz sowie schärfere Bußgeldvorschriften für Unternehmen, die Steuern hinterziehen. Auch die europäische und internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität soll verstärkt werden.