Als Whistleblower gekündigt? Arbeitnehmer ist beweispflichtig
Ein Jurist berief sich darauf, dass ihm in der Probezeit gekündigt worden sei, weil er Hinweise auf Rechtsverstöße bei seinem Arbeitgeber gegeben habe. Genau das muss er aber auch beweisen können, so das LAG Niedersachsen. Gelingt das nicht, geht die Kündigung durch.