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Mögliche Registrierkassenpflicht für Anwälte

Zur Kasse gebeten

Antike Kasse
Wie sollen Anwältinnen und Anwälte künftig Bargeld kassieren? © Adobe Stock / Enrico Obergefäll

Brauchen Anwälte bald eine Registrierkasse für den Fall, dass ein Mandant mal in bar zahlen möchte? Danach sieht es zumindest laut einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums aus. Nun schlagen Freiberufler-Verbände Alarm.

Wie bezahlt man eigentlich eine Anwältin? Der Geldkoffer mit vielen grünen Scheinen drin ist eher ein Relikt aus 90er-Jahre-Hollywood-Filmen und dürfte mit der Realität in der heutigen Rechtsbranche eher wenig zu tun haben. Die meisten Anwaltshonorare werden heute auch im traditionell eher bargeld-affinen Deutschland überwiesen, Barzahlungen sind da eher die Ausnahme.

Doch ein aktueller Entwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), der vornehmlich Steuerhinterziehung in bargeldintensiven Branchen unterbinden soll, nimmt nun auch Anwältinnen und Steuerberater nicht aus. Nach dem "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts" soll eine neue Registrierkassenpflicht der Steuerhinterziehung vorbeugen. Das war so bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.  

BMF hat eigentlich Steuerhinterziehung in der Gastronomie im Visier

Bei den Registrierkassen handelt es sich um elektronische Kassen, bei denen die Zahlungsvorgänge durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt und an eine digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung gekoppelt sind. So will man vermeiden, dass Scheine in die Kasse wandern, von denen das Finanzamt anschließend nie erfährt. Traditionell besonders "gefährdet" sind Branchen, in denen noch viel mit Bargeld gezahlt wird, u. a. die Gastronomie.

"Gerade in bargeldintensiven Branchen besteht durch den Einsatz von offenen Ladenkassen die vereinfachte und schwerer aufzuklärende sowie nachzuweisende Möglichkeit, dass Umsätze nicht in voller Höhe erklärt werden" heißt es im BMF-Entwurf. § 146b AO soll deshalb nach den Plänen von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) so ergänzt werden, dass Unternehmen, die Zahlungen in bar abwickeln, ab einem Gesamtjahresumsatz von 100.000 Euro eine Registrierkasse vorhalten und nutzen müssen.

Viele Kanzleien dürften betroffen sein

Doch weil die Kassenpflicht im BMF-Entwurf nicht auf bargeldintensive Branchen beschränkt ist, hat die geplante Änderung nun auch die Freiberufler aufgescheucht. Auf LinkedIn schrieb etwa die Wirtschaftsprüferin Katrin Fischer: "In meiner Kanzlei kommen Barhonorare praktisch nicht vor. Aber gelegentlich verkaufen wir ausrangierte Möbel über Ebay, die werden immer bei Abholung bar bezahlt. Für diese Handvoll Euros müssten wir 2027 nun eine elektronische Registrierkasse anschaffen." Die Wirtschaftsprüferkammer habe in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass ihre Mitglieder als nicht bargeldintensive Branche nicht zur Zielgruppe gehörten, so Fischer. 

Kurz danach meldete sich auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit einem Rundschreiben zu Wort, in dem er die BMF-Pläne kritisierte. Man teile zwar das Anliegen, Steuerhinterziehung in bargeldintensiven Branchen zu unterbinden, versicherte der Verband, die vorgesehene allgemeine Kassenpflicht ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro halte man aber für unverhältnismäßig. Sie würde dazu führen, dass auch nicht bargeldintensive Geschäftsbereiche erfasst würden: "Steuerpflichtige, die fast ausschließlich bargeldlosen Umsatz über 100.000 Euro erzielen, müssten für eine (eventuelle) Bareinnahme eine entsprechende Kasse vorhalten", schreibt der DAV. 

"Bezogen auf die Rechtsanwälte würde das dazu führen, dass für jeden Standort eine entsprechende Kasse vorzuhalten wäre, auch wenn der weit überwiegende Umsatz bargeldlos erzielt wird. Alternativ müsste die Beratung gegen Barzahlung abgelehnt werden, was aber dem verfassungsrechtlichen Anspruch für eine gesicherte und nicht unnötig erschwerte Rechtsberatung widersprechen würde." Stattdessen sollte, so der Anwaltverein, der Gesetzgeber die Umsatzgrenze auf Bargeldumsätze beziehen und regulierte Freiberuflerinnen und Freiberufler von der Pflicht ausnehmen. "Ansonsten muss sich die Finanzverwaltung darauf einstellen, dass ein Großteil der ca. 167.000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte Einzelanträge stellt."

In der Tat sieht der BMF-Entwurf die Möglichkeit zur Befreiung von der Registrierkassenpflicht vor. Nach § 146b Abs. 4 AO-E sollen die Finanzbehörden "nach pflichtgemäßem Ermessen" von der Kassenpflicht befreien dürfen. Das BMF selbst wird zudem in Abs. 5 ermächtigt, per Rechtsverordnung Ausnahmen zu bestimmen.

BRAK hält Vorhaben für "absurd"

Auf Anfrage von beck-aktuell.Heute im Recht äußerte sich schließlich auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum Vorhaben und schloss sich der Kritik weitgehend an. Leonora Holling, BRAK-Schatzmeisterin und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, erklärte: "Die Einführung einer Kassenregistrierungspflicht für bargeldintensive Branchen mag aus steuer- und geldwäscherechtlichen Gesichtspunkten sinnvoll sein. Die Anwaltschaft gehört allerdings nicht zu diesen Branchen." Bargeldtransaktionen kämen zwar vielleicht gelegentlich vor, seien aber in der Branche "von untergeordneter Bedeutung". 

Die BRAK verwies zudem darauf, dass die Umsatzgrenze bei 100.000 Euro einen Großteil der deutschen Anwaltskanzleien erfassen dürfte. "Wenn dieser Gesamtumsatz nun dazu führen soll, dass Anwältinnen und Anwälten ebenfalls eine Kassenregistrierungspflicht auferlegt werden soll, wäre das absurd", so Holling. Auch sie forderte daher eine Ausnahmeregelung in der vorgesehenen BMF-Verordnung.

Zudem wies sie darauf hin, dass die Anwaltschaft ohnehin in Bezug auf Geldgeschäfte bestimmten Regularien unterliegt. Bei Bargeldtransaktionen seien ab dem 10. Juli 2027 die verschärften Geldwäschepräventionspflichten durch das EU-Geldwäschepaket zu beachten, so Holling. Dazu zähle u. a. ein Transaktionsverbot für Barzahlungen ab 10.000 Euro. Auch gälten bei Bargeldtransaktionen oft geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten. "Ob man vor dem Hintergrund auch noch eine flächendeckende Kassenregisterpflicht benötigt, darf bezweifelt werden." Die BRAK werde sich noch eingehend mit dem Thema befassen und sich "zu gegebener Zeit dezidiert äußern."

Eine besondere Pointe ist, dass das BMF die Tragweite seines Entwurfs offenbar selbst nicht erkannt oder anders verstanden hat als die Betroffenen. Denn wie jeder Gesetzentwurf enthält auch dieser eine Passage, die sich mit Mehrbelastungen für die betroffenen Wirtschaftszweige auseinandersetzt – Stichwort: Erfüllungsaufwand. Dazu schreibt das Ministerium, es sei insgesamt "mit einer Fallzahl von 114.800 Kassen" zu rechnen, die von den betroffenen Betrieben neu angeschafft werden müssten. Angesichts der vom DAV in den Raum gestellten rund 167.000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten dürfte die Zahl wohl kaum realistisch sein.

Ob das BMF eine Ausnahmeverordnung für Anwältinnen und Anwälte und andere freie Berufe vorgesehen hat, ist bislang unklar. Auf Anfrage von beck-aktuell.Heute im Recht konnte das Ministerium am Mittwochnachmittag kurzfristig noch keine Auskunft geben.

Und was kostet der Spaß?

Sollte es wirklich dazu kommen, dass Anwältinnen und Anwälte von der Registrierkassenpflicht betroffen sind, würde das neben zusätzlichem bürokratischem Aufwand auch Kosten bedeuten. "Recherchen haben ergeben, dass günstige Modell von stationären Kassen ab ca. 400 Euro verkauft werden", schreibt das BMF, das aber von einem Mittelwert von 575 Euro für die ganze Bandbreite der Anschaffungskosten ausgeht. Zudem fallen jährliche Gebühren für die technische Sicherheitseinrichtung und Kosten für Wartung und Support an, was nochmal ein paar Hundert Euro kosten kann.

Darüber dürfte auch die Tatsache kaum hinwegtrösten, dass das BMF den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft insgesamt sogar im Minus verortet, da mit dem Entwurf die Pflicht zum Ausstellen von Papier-Belegen abgeschafft und auf digitale Belege umgestellt wird. Einen Papier-Beleg müssten die Kanzleien ihrer bar zahlenden Mandantschaft also zumindest nicht mehr ausstellen.