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Rechtsberatung ohne Büro

BRAK will gelockerte Kanzleipflicht

Auf einer Steinmauer ist ein Schild aus Stein angebracht, das nach rechts zeigt und auf dem "Anwalt" geschrieben steht.
Die klassische Kanzlei als Büro samt Kanzleischild - veraltet oder wichtige Voraussetzung? © Thomas Reimer / Adobe Stock

Anwältinnen und Anwälte sollen künftig auch ohne dauerhaft unterhaltene Kanzleiräume arbeiten können. Die Hauptversammlung der BRAK hat dafür eine Neufassung von § 27 BRAO vorgeschlagen, nachdem der BGH die Anforderungen Ende 2025 verschärft hatte.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern sprachen sich bei der 171. Hauptversammlung am 25. September in Freiburg mit großer Mehrheit für einen Vorschlag zur Änderung von § 27 BRAO aus. Anwälte sollen ihren Beruf künftig auch ohne dauerhafte Errichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Kanzleiräume ausüben können, wenn es nach der BRAK geht.

Anlass ist eine viel diskutierte Entscheidung des BGH vom 1. Dezember 2025 (AnwZ (Brfg) 50/24). Das Gericht hatte im Fall eines Rechtsanwalts und Syndikusrechtsanwalts strenge Anforderungen an die Erfüllung der Kanzleipflicht gestellt.

Nach dem Vorschlag der BRAK soll die Vorschrift künftig so lauten: Der Rechtsanwalt muss im Bezirk seiner Kammer die erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen der Berufsausübung vorhalten, um insbesondere Zustellungen, die Erreichbarkeit für Rechtsuchende sowie Verschwiegenheit und Beschlagnahmeschutz zu gewährleisten. Als Kanzlei gilt danach alles, was diese Voraussetzungen erfüllt, nicht mehr zwingend nur ein Büro. Die konkrete Ausgestaltung soll die Satzungsversammlung regeln.

Geldwäschepaket und Sammelanderkonten

Ein weiteres Thema war die Umsetzung der EU-Geldwäschereform. Die europäische Behörde AMLA erarbeitet derzeit zahlreiche delegierte Rechtsakte. Die bisherigen Entwürfe ignorieren nach Einschätzung der BRAK die Besonderheiten des Nicht-Finanzsektors und verletzen die anwaltliche Verschwiegenheit.

Außerdem sieht die BRAK die dauerhafte Lösung für anwaltliche Sammelanderkonten in Gefahr, die sie mit Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium erarbeitet hat. Zusätzliche Prüfpflichten könnten dazu führen, dass Banken solche Konten nicht mehr anbieten. Einen Zwischenerfolg verbuchte die BRAK mit der Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses durch das Bundesfinanzministerium kurz vor der Sitzung.

Die Hauptversammlung beschäftigte sich zudem mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Berufsrecht für insolvenzrechtliche Amtsträger, dem Arbeitgeberwechsel bei Syndikusrechtsanwälten und der verfassungsrechtlichen Verankerung unabhängiger anwaltlicher Beratung. Diskutiert wurde auch, wie zugelassene non-binäre Personen eine angemessene Berufsbezeichnung erhalten können. Diese Frage ist bislang ungeklärt.

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