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Interview

Registrierkassenpflicht für die Freien Berufe?

Alte Registrierkasse
© pavelgulea/adobe

Ein aktueller Gesetzentwurf auf dem Bundesfinanzministerium sorgt gerade bei den Freien Berufen für einige Aufregung. Ab 2028 soll eine Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen kommen.

Und auch wenn Freiberufler nicht darunterfallen, könnte diese Pflicht auch für sie gelten. Gehören Registrierkassen künftig zum festen Bestandteil der Kanzleiausstattung? Diese und weitere Fragen haben wir mit Peter Klotzki, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Freien Berufe e. V., geklärt.

NJW: Das Bundesfinanzministerium sagt der Steuerhinterziehung in den bargeldintensiven Branchen den Kampf an. Weshalb beschäftigt dieses Vorhaben die Freien Berufe, allen voran die Anwaltschaft, gerade so sehr?

Klotzki: Wir stehen voll hinter dem Ziel, Steuerbetrug konsequent zu bekämpfen. Aber ein Instrument, das für Frisör und Imbiss entwickelt wurde, passt nicht automatisch auf eine Kanzlei. Anwältinnen und Anwälte rechnen über Rechnungen ab, ihre Mandanten überweisen. Wer hier eine Kassenpflicht einführt, bekämpft ein Risiko, das es in dieser Branche schlicht nicht gibt. Das ist keine Detailkritik, das ist ein handwerklicher Fehler im Gesetzentwurf.

NJW: Aber der Entwurf sieht doch bestimmt Ausnahme- oder Härtefallregelungen vor, oder?

Klotzki: Es gibt inzwischen einen Entwurf für eine Ausnahmeverordnung, und allein das ist bemerkenswert. Der Verordnungsgeber gibt damit selbst zu: Die Kassenpflicht kann unverhältnismäßig sein. Nur bei den Freien Berufen, die überwiegend unbar abrechnen und ohnehin strengen Dokumentationspflichten unterliegen, fehlt bislang jede Ausnahme. Das verstehen wir nicht. Und wir sagen das so deutlich, weil hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

NJW: Wie bewerten Sie in dem Zusammenhang den Schwellenwert? Sähen Sie das Vorhaben weniger kritisch, wenn dieser deutlich angehoben oder sich auf Bargeldumsätze beziehen würde?

Klotzki: Das Problem ist nicht die Höhe des Schwellenwerts. Das Problem ist die Anknüpfung an den Gesamtumsatz. Eine große Kanzlei kann Millionen umsetzen und trotzdem keinen einzigen Euro bar kassieren. Wer Manipulationsrisiken bei Barzahlungen bekämpfen will, muss auch bei Barzahlungen ansetzen, nicht beim Gesamtumsatz eines Unternehmens. Alles andere ist Symbolpolitik mit echten Kosten für die Betroffenen.

NJW: In welchem Umfang spielen Barzahlungen in der Anwaltschaft noch eine Rolle?

Klotzki: Kaum noch. Honorare werden ganz überwiegend per Rechnung und Überweisung beglichen, Bargeld ist die Ausnahme. Deshalb trägt der Vergleich mit klassischen bargeldintensiven Branchen nicht. Selbst der Referentenentwurf geht davon aus, dass Überweisungen nicht erfasst werden sollen. Genau das ist die Realität in weiten Teilen der Freien Berufe, nur zieht der Entwurf daraus bislang nicht die richtigen Konsequenzen.

NJW: Weshalb können Anwälte nicht einfach ganz generell auf Bar- und Kartenzahlungen verzichten?

Klotzki: Weil das die falsche Frage ist. Der Entwurf erfasst ausdrücklich auch Debit- und Kreditkarten, nicht nur Bargeld. Praxen und Kanzleien würden also betroffen sein, obwohl ihre Einnahmen längst lückenlos dokumentiert sind. Und es kann nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, übliche und rechtmäßige Zahlungswege künstlich unattraktiv zu machen. Mandanten sollen zahlen können, wie sie wollen. Entscheidend ist das tatsächliche Risiko, und das ist bei uns gering.

NJW: Wie verhält sich die Registrierkassenpflicht zum Berufsgeheimnis? Trägt der Entwurf dem Rechnung?

Klotzki: Der Schutz von Mandanten- und Patientendaten ist für die Freien Berufe kein Nebenaspekt, sondern Kern des Berufsethos. Jede neue Erfassungspflicht muss deshalb daraufhin geprüft werden, ob sie mit der Verschwiegenheitspflicht überhaupt vereinbar ist. Genau diese Prüfung vermissen wir bislang. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass eine Kassenpflicht nicht am Ende das Vertrauensverhältnis zwischen Berufsträgern und ihren Mandanten oder Patienten beschädigt.

NJW: Wie hoch schätzen Sie die Kosten und den mit der Kassenpflicht einhergehenden Bürokratieaufwand?

Klotzki: Erheblich. Systeme müssen angeschafft, eingerichtet, gepflegt werden, dazu kommen Schulung und Kontrolle. Das bindet Zeit und Geld, die in Praxen und Kanzleien an anderer Stelle fehlen. Und das Bittere daran: Diesem Aufwand steht in vielen Fällen kein erkennbarer Nutzen für die Betrugsbekämpfung gegenüber. Das ist genau die Art von Bürokratie, die wir nicht brauchen: viel Aufwand, kein Effekt.

NJW: Hat das BMF möglicherweise übersehen, dass Geldgeschäfte, die Anwälte tätigen, ohnehin reguliert sind und zudem verschärfte Geldwäschepräventionspflichten gelten? Reicht das nicht aus?

Klotzki: Tatsächlich unterliegen die Freien Berufe schon heute einer ganzen Reihe von Dokumentations- und Nachweispflichten. Transparenz ist bei uns kein Fremdwort, sondern gelebte Praxis. Deshalb fragen wir uns: Welchen zusätzlichen Nutzen soll eine pauschale Kassenpflicht in einem Bereich stiften, der längst eng reguliert ist? Der Gesetzgeber sollte anerkennen, was an Kontrolle bereits funktioniert, statt neue Pflichten draufzusatteln, die niemandem nutzen.

NJW: Rechnen Sie damit, dass die Proteste der Interessenverbände etwas bewirken können und die Freien Berufe generell von der Kassenpflicht ausgenommen werden?

Klotzki: Dass so viele Verbände protestieren, ist selbst schon ein Signal: Hier stimmt etwas nicht. Und dass der Verordnungsgeber für andere Branchen längst Ausnahmen vorsieht, zeigt: Eine reine Umsatzbetrachtung ist zu kurz gegriffen. Wir werden nicht lockerlassen, bis die Regelung wirklich risikoorientiert ausgestaltet ist. Steuerbetrug bekämpfen, ja, mit aller Konsequenz. Aber Freie Berufe mit minimalem Bargeldaufkommen und maximaler Dokumentationspflicht pauschal zu belasten, das ist der falsche Weg. Ob am Ende eine generelle Ausnahme steht oder eine andere saubere Abgrenzung, muss das weitere Verfahren zeigen. Aber eine Lösung muss her.

Dieser Text stammt aus Heft 37/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.