Abstimmung im Bundestag muss wiederholt werden

Zitiervorschlag
Abstimmung im Bundestag muss wiederholt werden. beck-aktuell, 17.07.2026 (abgerufen am: 17.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202306)
In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause geht es im Bundestag immer hektisch zu. Diesmal ging bei der Verabschiedung eines Gesetzes etwas Entscheidendes schief.
Bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) in der letzten Sitzung des Bundestags vor der Sommerpause hat es eine Panne gegeben. Die Abstimmung vom Freitag vergangener Woche muss nach der Sommerpause wiederholt werden.
Wie die Recherche-Plattform Correctiv berichtet, wäre für die Verabschiedung die Kanzlermehrheit von mindestens 316 Abgeordneten erforderlich gewesen. Die Videoaufzeichnung der Sitzung zeige jedoch, dass deutlich weniger als 316 Abgeordnete überhaupt anwesend gewesen seien.
Im Gesetzestext heißt es einleitend unmissverständlich: "Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit der Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen". Es hätten also mindestens 316 der 630 Abgeordneten mit Ja stimmen müssen. Üblicherweise wird in solchen Fällen eine namentliche Abstimmung mit Stimmkarten angesetzt, um die exakte Zahl von Ja- und Nein-Stimmen sowie Enthaltungen zu ermitteln.
Kein exaktes Abstimmungsergebnis festgestellt
Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) ließ die Abgeordneten aber nur - wie bei einfachen Abstimmungen üblich - für Ja, Nein und Enthaltung aufstehen. Das exakte Abstimmungsergebnis war so nicht feststellbar. Die nötigen 316 Stimmen wären aber ohnehin nicht zustande gekommen, weil viel zu wenige Parlamentarier noch im Saal waren. Nach einer dpa-Zählung waren es schätzungsweise noch rund 100.
Die Bundestagsverwaltung teilte dazu der Plattform Correctiv und der dpa mit: "Die notwendige Feststellung der erforderlichen Mehrheit für die Schlussabstimmung konnte aufgrund der Abstimmungsform in 3. Beratung von der Sitzungsleitung nicht getroffen werden." Und: "Die Feststellung der erforderlichen Mehrheit kann im Rahmen einer namentlichen Abstimmung nach der sitzungsfreien Zeit nachgeholt werden."
Ein Schaden entstand durch die Panne nicht, da das Gesetz noch nicht durch den Bundesrat ging. Die Länderkammer tagt erst Ende September wieder. Damit kann der Bundestag die Abstimmung Anfang September wiederholen.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- dpa
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Abstimmung im Bundestag muss wiederholt werden. beck-aktuell, 17.07.2026 (abgerufen am: 17.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202306)



