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Verurteilter Mann ändert Geschlecht

Verlegung in Frauengefängnis sorgt für Kritik

Von einem Flur gehen viele Türen ab. Am Ende des Flurs befindet sich eine Gittertür, die gerade geöffnet ist.
Welche JVA ist die richtige nach einer Geschlechtsänderung? © lettas / Adobe Stock

Die Verlegung einer Transperson von Thüringen in ein Frauengefängnis in Sachsen wirft erneut ein Schlaglicht auf das Selbstbestimmungsgesetz. Wie es dazu kam und was gefordert wird.

Eine noch als Mann verurteilte Gefangene hat während ihrer Haft in Thüringen offiziell ihr Geschlecht geändert und ist deshalb nun ins Frauengefängnis nach Chemnitz verlegt worden. Eine solche Verlegung habe es in Thüringen zuvor noch nicht gegeben, hieß es aus dem Thüringer Justizministerium.

Dass die Person nun tatsächlich in ein Frauengefängnis verlegt wurde, sei aufgrund einer einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des LG Erfurt erfolgt, hieß es vom Ministerium. Die Änderung des offiziellen Geschlechtseintrags im Personenstandsregister der Gefangenen sei durch das Selbstbestimmungsgesetz möglich gewesen. Die nun in die JVA Chemnitz verlegte Person ist nach Informationen der Thüringer Allgemeinen wegen sexuellen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Forderung: Gesetz soll nachgebessert werden

Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) reagierte auf den Fall mit der Forderung, dass die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag nachgeschärft werden müsse. "Gerade im Justizvollzug zeigen sich die praktischen Probleme des Gesetzes. Hier geht es um den Schutz von Mitgefangenen und um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats", so Meißner.

Zuletzt sorgte in diesem Kontext der Fall von Neonazi Marla Svenja Liebich für Schlagzeilen. Obwohl Liebich offiziell als Frau gilt, soll sie ihre Haftstrafe in einem Gefängnis für Männer verbüßen. Nach ihrer Auslieferung von Tschechien nach Deutschland war Liebich zunächst in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht worden. Noch am selben Tag sei sie in die Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meißen verlegt worden.

2023 war die Rechtsextremistin – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom AG Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Strafe von anderthalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden; Berufung und Revision scheiterten. Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen hatten bereits mit Blick auf diesen Fall schärfere Regeln gefordert, um einen Missbrauch des Selbstbestimmungsrechts zu verhindern.