Orthopädische Matratze für MS-kranken Gefangenen
LG hätte nachhaken müssen
Bei der Frage, ob ein Gefangener statt zwei gestapelter Matratzen Anspruch auf eine orthopädische Matratze hat, hätte das LG Stendal näher hinschauen müssen. Mehrdeutige E-Mails der Ärzte seien keine ausreichende Stellungnahme, entschied das OLG Naumburg.