Umzug in andere JVA
Häftling darf 900kg Lebensmittel nicht mitnehmen
Weder war dem OLG Bremen klar, wie ein einzelner Häftling 900kg an Konserven, Nudeln und Oliven selbst verspeisen sollte, noch warum er sie überhaupt in seiner Zelle gehortet hatte. Fest steht nur: Beim Wechsel in eine andere JVA muss das meiste zurückbleiben.