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Rauchverbot in estnischen Gefängnissen

Große Kammer des EGMR wird nicht mehr entscheiden

Raucher im Gefängnis
Keine Zigaretten für Häftlinge © sakhorn38 / Adobe Stock

Das Rauchverbot für estnische Häftlinge kann vorerst bestehen bleiben. Der EGMR hatte im November zwar einen Verstoß gegen die EMRK festgestellt, die estnische Regierung aber die Große Kammer angerufen. Und die beendete das Verfahren nun.

Rauchende Gefängnisinsassen in den Europarats-Mitgliedsländern können sich bei absoluten Tabakverboten nicht auf das erste Urteil des EGMR berufen, das darin einen Menschenrechtsverstoß gesehen hatte. Die frühere Entscheidung sei rechtlich gegenstandslos, stellte die Große Kammer des Gerichts in Straßburg klar. Sie sei nicht rechtskräftig, präzisierte ein Sprecher.

Denn die Große Kammer sah keine Grundlage für eine Prüfung mehr, weil die Kläger entweder verstorben seien oder auf Kontaktversuche nicht reagieren würden. Die verbliebenen Beschwerdeführer seien mittlerweile aus dem Gefängnis entlassen und damit nicht mehr vom Rauchverbot betroffen, hieß es. Die Richterinnen und Richter strichen die Beschwerde schlicht aus dem Verzeichnis der Fälle. Der Streit um Estlands Verbot geht damit ohne eine Entscheidung in der Sache aus.

"In estnischen Gefängnissen herrscht seit neun Jahren Rauchverbot, und wir haben uns dafür eingesetzt, dass dies auch so bleibt", kommentierte der Leiter des estnischen Gefängnisdienstes, Rait Kuuse, in Tallinn den Abschluss des Verfahrens. "Uns wird zwar die inhaltliche Prüfung durch das Gericht verwehrt bleiben, aber unsere Position bleibt unverändert: Rauchen ist gesundheitsschädlich, ein Sicherheitsrisiko und unvereinbar mit dem Gefängnisumfeld."

Recht auf Kippe für Gefangene?

Estland hatte 2017 ein absolutes Rauchverbot in seinen Gefängnissen erlassen. Damit sollten etwa Nichtraucher geschützt und der Handel mit Zigaretten in Gefängnissen unterbunden werden. Mehrere damalige Gefangene klagten gegen die Regelung. Der Oberste Gerichtshof Estlands erklärte das Verbot für verfassungsgemäß.

Der Fall landete schließlich vor dem EGMR. Die Häftlinge sahen sich in ihrem Recht auf Achtung der Privatsphäre verletzt und rügten unter anderem die Auswirkungen des Verbots infolge der Entzugserscheinungen wie Schlafstörungen und Depressionen. Der Straßburger Gerichtshof bestätigte im November einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Entscheidung fiel damals mit 4:3 Stimmen knapp aus. Die Regierung in Tallinn hielt das Urteil für falsch und beantragte die Überprüfung bei der Großen Kammer.

Die Entscheidung des EGMR kommt kurz nach der Ratifizierung eines Gefängnis-Abkommens zwischen Estland und Schweden, das die Anmietung einer Haftanstalt in der estnischen Stadt Tartu vorsieht. Einer der Knackpunkte bei den Verhandlungen war das Rauchverbot. Estland sagte schließlich zu, dass in die Anstalt verlegte schwedische Gefangene, wie zu Hause, rauchen dürfen. Für estnische Insassen dagegen soll das Rauchverbot weiterhin gelten.