Verurteilung in Abwesenheit
Wer sich ins Ausland absetzt, darf sich nicht beschweren
Der EGMR hat bestätigt, dass die Verurteilung eines Mannes durch ein belgisches Gericht in Abwesenheit zulässig war, nachdem er trotz laufenden Berufungsverfahrens mit falschen Papieren nach Syrien ausgereist war.