Italien diskriminiert Zeugen Jehovas

Zitiervorschlag
Italien diskriminiert Zeugen Jehovas. beck-aktuell, 11.06.2026 (abgerufen am: 11.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199716)
Seit Jahrzehnten versuchen die Zeugen Jehovas in Italien vergeblich, an der Verteilung von Steuergeldern für Religionsgemeinschaften teilzuhaben. Der EGMR hat nun einstimmig entschieden: In dem Ausschluss liegt eine unzulässige Diskriminierung.
Italiens Weigerung, mit den Zeugen Jehovas einen Vertrag zu schließen und sie damit am staatlichen Finanzierungssystem für Religionsgemeinschaften teilhaben zu lassen, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das hat der EGMR einstimmig entschieden (Urteil vom 11.06.2026 – 49687/16).
Konkret geht es um das sogenannte "otto per mille"-System. Dabei wird ein Anteil von acht Promille der Einkommensteuer an Religionsgemeinschaften verteilt – je nachdem, welche Gemeinschaft die Steuerzahler in ihrer Steuererklärung angeben. Voraussetzung für die Teilhabe ist ein Vertrag mit dem italienischen Staat nach Art. 8 der italienischen Verfassung. Zwischen 1984 und 2021 schlossen 13 Religionsgemeinschaften solche Verträge – die Zeugen Jehovas hingegen warten seit 1977 vergeblich.
Seit fast 50 Jahren ohne Vertrag
Obwohl drei verschiedene Ministerpräsidenten den Vertragstext bereits unterzeichnet und mehrere Kabinette positive Stellungnahmen abgegeben hatten, ratifizierte das Parlament nie eine Vereinbarung. Seit 2016 hätten sich die Regierungsbehörden trotz wiederholter Aufforderungen geweigert, die Verhandlungen überhaupt wieder aufzunehmen, so die Religionsgemeinschaft.
Der EGMR stellte fest, dass sich die Zeugen Jehovas in einer vergleichbaren Situation befänden wie die 13 Religionsgemeinschaften, die einen Vertrag abgeschlossen hätten. Dem Gericht sei kein anderer Fall bekannt, in dem eine ordnungsgemäß eingetragene Religionsgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit nicht in der Lage gewesen sei, einen solchen Vertrag abzuschließen.
EGMR: Italiens Gründe nicht überzeugend
Die italienische Regierung hatte den Ausschluss vor allem damit begründet, dass die Zeugen Jehovas Bluttransfusionen ablehnten und kein Blut spendeten – was eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstelle, insbesondere für Minderjährige. Außerdem verweigerten sie die Teilnahme an Wahlen und hätten in der Vergangenheit den Wehrdienst abgelehnt.
Diesen Argumenten folgte der Gerichtshof nicht. Die im Laufe der verschiedenen Vertragsverfahren vorgelegten Erklärungen der Religionsgemeinschaft hätten die nationalen Behörden nicht daran gehindert, die Vereinbarkeit ihrer Tätigkeit mit der innerstaatlichen Rechtsordnung positiv zu bewerten. Zudem habe die Regierung nicht nachgewiesen, dass die aus religiösen Gründen begründete Ablehnung von Bluttransfusionen eine tatsächliche Gefahr für die Gesundheit der Bürger darstelle. Das italienische Recht schütze die Entscheidungsfreiheit erwachsener Patienten, bestimmte Behandlungen abzulehnen; bei Minderjährigen könne eine gerichtliche Entscheidung die Ablehnung der Eltern ohnehin aufheben.
Auch die Haltung der Religionsgemeinschaft zu Wahlen und Wehrdienst stelle keinen Verstoß gegen die italienische Rechtsordnung dar, der die Ungleichbehandlung rechtfertige.
Der EGMR sprach den Zeugen Jehovas 10.000 Euro für immateriellen Schaden sowie 8.000 Euro für Kosten und Auslagen zu.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- EGMR
- Entscheidung vom 11.06.2026
- 49687/16
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Italien diskriminiert Zeugen Jehovas. beck-aktuell, 11.06.2026 (abgerufen am: 11.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199716)



