Vegane Kost als Menschenrecht

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Vegane Kost als Menschenrecht. beck-aktuell, 21.07.2026 (abgerufen am: 23.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202476)
Zwei Männer, die in der Schweiz in Untersuchungshaft, bzw. in einer Psychiatrie untergebracht waren, bekamen trotz ihrer Bitten keine vegane Kost vorgesetzt. Weil sich Behörden und Gerichte mit ihrem Anliegen nicht richtig befasst hatten, gibt es nun eine Rüge aus Straßburg.
Vegane Ernährung fällt unter den Schutz der Gewissensfreiheit aus Art. 9 EMRK. Das hat der EGMR am Donnerstag entschieden – und der Schweiz gleich zwei Konventionsverstöße attestiert. Zum ersten Mal überhaupt musste die Straßburger Kammer klären, ob sich auch weltanschaulich Motivierte auf Art. 9 berufen können, wenn sie in staatlichem Gewahrsam auf einer bestimmten Kost bestehen (, Urteil vom 16.07.2026 – 55299/20, 31515/22).
Geklagt hatten zwei Männer aus der Westschweiz. Der eine, Jahrgang 1991, saß von November 2018 bis Oktober 2019 in Genf in Untersuchungshaft; ihm wurde Sachbeschädigung aus dem Umfeld der Antispeziesismus-Bewegung vorgeworfen. Dabei handelt es sich um eine ethische Haltung, die jede Diskriminierung von Lebewesen aufgrund ihrer Artzugehörigkeit (Spezies) ablehnt. Der andere, geboren 1988, verbrachte Anfang 2021 rund zwei Monate in einer psychiatrischen Klinik. Beide hatten die zuständigen Stellen darauf hingewiesen, dass ihre ethische Überzeugung ihnen jede tierische Zutat verbiete – Fleisch ebenso wie Milch, Eier oder Honig. Und beide bekamen sie letztlich nicht.
Statt einer Antwort in der Sache erhielten die Männer wolkige Schreiben: Man bemühe sich, man suche eine Lösung, man werde eine möglichst nahe an ihren Überzeugungen liegende Ernährung anbieten. Einen anfechtbaren Verwaltungsakt setzten die Behörden nicht in die Welt. Genau das wurde den Männern zum Verhängnis: Die kantonalen Gerichte wiesen ihre Beschwerden als unzulässig zurück, weil es an einer "Verfügung" im Sinne der jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetze fehlte. Das Bundesgericht bestätigte diese Linie.
Rechtsweg lief ins Leere
An dieser Weigerung, überhaupt in eine inhaltliche Prüfung einzusteigen, entzündete sich nun auf die Konventionsbeschwerde der beiden Männer auch die Kritik aus Straßburg. Der Ansatz der Schweizer Behörden sei übertrieben formalistisch gewesen und zeige, dass sie das Anliegen der beiden nie ernsthaft aufgegriffen hätten, so der EGMR. Damit habe der Rechtsweg praktisch ins Leere geführt – ein Verstoß gegen das Recht auf wirksame Beschwerde aus Art. 13 EMRK.
Bevor der Gerichtshof zu Art. 9 kam, musste er einen Grundsatzpunkt klären: Genießt die Überzeugung, vegan leben zu wollen, überhaupt den Schutz dieser Vorschrift? Die Kammer bejahte das mit sechs zu einer Stimme. Sie stützte sich unter anderem auf eine rechtsvergleichende Recherche in den 46 Konventionsstaaten, die Veganismus überwiegend als nichtreligiöse Weltanschauung einordnen. Die Überzeugungen der Männer erfüllten das erforderliche Maß an "Ernsthaftigkeit, Kohärenz und Bedeutung", um in den Schutzbereich zu fallen.
Kein Freibrief für ausschließlich vegane Menüs
Aus Art. 9 leitet der Gerichtshof jedoch keine allgemeine Pflicht ab, in jeder Haftanstalt fertige Vegan-Menüs bereitzuhalten. Der Staat müsse sich aber mit ernsthaften und substantiierten Anliegen dieser Art inhaltlich befassen und einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen finden – in einem klaren rechtlichen Rahmen. Die vergleichende Analyse habe zwar unterschiedliche nationale Konzepte gezeigt, aber einen gemeinsamen Nenner: Ein solches Anliegen dürfe nicht einfach beiseite gewischt werden.
Genau das sei jedoch in der Schweiz passiert. Die kantonalen Gerichte hätten nur über technische Fragen befunden, nicht über die eigentliche Streitfrage. Diese Lücke werten die Richterinnen und Richter als eigenständige Verletzung des Art. 9 EMRK. Der zweiten Kammer der fünften Sektion unter Vorsitz der tschechischen Richterin Kateřina Šimáčková sprach den beiden Männern deshalb insgesamt 16.000 Euro Entschädigung für immateriellen Schaden zu, dazu 10.000 Euro für Kosten und Auslagen an einen der beiden Beschwerdeführer.
Der armenische Richter Vahe Grigoryan gab ein abweichendes Sondervotum ab. Rechtskräftig ist die Kammerentscheidung noch nicht: Innerhalb von drei Monaten kann die Verweisung an die Große Kammer beantragt werden.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- EGMR
- Urteil vom 16.07.2026
- 55299/20
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Vegane Kost als Menschenrecht. beck-aktuell, 21.07.2026 (abgerufen am: 23.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202476)



