Corona-Sonderzahlungen
Steuerfrei, selbst wenn sie mit dem Urlaubsgeld verrechnet werden
Statt ihren Arbeitnehmenden wie bisher Urlaubsgeld und einen Bonus zu zahlen, kürzte eine Arbeitgeberin in der Pandemie beide Zahlungen, glich das aber durch zwei – steuerfreie – Corona-Sonderzahlungen aus. Der BFH hat damit kein Problem.