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Keine Mehrheit im Bundesrat

Entlastungsprämie und Steuerberaterreform kommen nicht

Vor blauem Hintergrund hält eine Hand zwei 500-Euro-Scheine in der Mitte gefaltet zwischen Daumen und Zeigefinger.
Die steuerfreie Sonderprämie bleibt vorerst für alle Arbeitnehmenden ein Traum. © DVisions / Adobe Stock

Doch keine 1.000 Euro-Prämie: Die vom Bundestag beschlossene Steuerberaterreform samt der darin enthaltenen Entlastungsprämie für Beschäftigte hat überraschend nicht den Bundesrat passiert.

Im Bundesrat wurde am Freitag über die vom Bundestag beschlossene Änderung des StBerG abgestimmt. Für die von der Bundesregierung geplanten Änderungen fand sich im Bundesrat keine Mehrheit, das Gesetzesvorhaben liegt damit erst mal auf Eis. Um ihr Vorhaben doch noch umzusetzen, könnten Bundesregierung oder Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen. 

Kernstück der Reform war die sogenannte Entlastungsprämie. Sie sollte es Arbeitgebenden ermöglichen, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei eine einmalige Prämie von bis zu 1.000 Euro auszuzahlen. Die Prämie sollte Teil eines Maßnahmenpakets werden, mit dem die Bundesregierung auf die finanziellen Belastungen, die die Bürgerinnen und Bürger durch den Irankrieg erleben, reagieren wollte. Zuvor hatten bereits mehrere Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände die Prämie unter anderem als "realitätsfremd" kritisiert. 

Die Reform des StBerG sollte dieses nach Angaben der Bundesregierung modernisieren, vereinfachen und entbürokratisieren. Insbesondere sollten Lohnsteuerhilfevereine erweiterte Befugnisse erhalten und unentgeltliche Hilfe bei Steuerangelegenheiten ausgeweitet werden. Außerdem waren neue Regeln für die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften enthalten.

Zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung gehört außerdem der sogenannte "Tankrabatt", der am 24. April 2026 den Bundesrat passierte. Die Maßnahme soll Spritpreise drücken, indem die Energiesteuer ab dem 01. Mai 2026 befristet gesenkt wurde.

Bundesregierung will noch nicht aufgeben

Die Bundesregierung bedauerte die Ablehnung und will nun Gespräche über das weitere Vorgehen führen. Die Regierung halte an dem Plan fest, angesichts der gestiegenen Energiepreise eine weitere Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer in Berlin. Dazu müssten alle ihren Beitrag leisten, also auch die Länder. "Über die weiteren Verfahrensschritte wird die Bundesregierung zeitnah entscheiden." Es würden dazu "sicherlich auch weitere Gespräche mit den Ländern" geführt.

Ob die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen wird, um Nachverhandlungen zu ermöglichen, ließ Meyer offen. Er verwies darauf, dass auch die geplante Einkommensteuerreform Entlastungsmöglichkeiten biete. Aber die Bundesregierung sehe auch die Entlastungsprämie weiter als eine Möglichkeit der Entlastung, weil sie schnell wirke.

Länder kritisieren einseitige Verteilung der Kosten

Die Kritik der Länder entzündet sich vor allem an den Kosten der Prämie und deren Verteilung. Die von ihr verursachten Steuerausfälle müssten zu fast zwei Dritteln von Ländern und Kommunen getragen werden. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer komme aber allein dem Bund zu, es gebe für Länder und Kommunen also keine Kompensation. Den Staat kostet die Steuerfreiheit laut Gesetzentwurf bis zu rund 2,8 Milliarden Euro, weil die Prämie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und der Arbeitnehmer sie nicht versteuern muss.

Aus Sicht der Länder ist dies ein weiteres Beispiel dafür, dass der Bund immer wieder Maßnahmen beschließt, die finanziell zulasten von Ländern und Kommunen gehen. Dies belaste deren ohnehin schon schwierige Haushaltslage weiter. Die Länder fordern, dass der Bund grundsätzlich die Kosten übernimmt, die er mit seinen Beschlüssen ihnen und den Kommunen aufbürdet. Um eine solche Regelung ringen beide Seiten seit langem.

Der aus dem Amt scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warf dem Bund vor, er plane regelmäßig nur eine Anschubfinanzierung. "Die Kosten bleiben dann am Ende bei den Ländern und Kommunen hängen." Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kritisierte: "Der Bund hat für eine Gegenfinanzierung gesorgt, aber nur bei sich." Er müsse zumindest die Kosten von 700 Millionen Euro für die Kommunen tragen.

Ministerpräsident Günther hofft auf neuen Vorschlag

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther brachte andere Wege zur Entlastung der Menschen in Deutschland ins Spiel. "Ich denke mal, dass wir jetzt hoffentlich auch über andere Maßnahmen sprechen werden, denn wir brauchen Entlastung", sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Zudem seien auch noch Steuerreformen im Gespräch.

"Wir haben in Schleswig-Holstein viel Mittelstand, die im Moment auch Entlastung brauchen und nicht zusätzliche Belastungen", erklärte Günther. Damit sei die Entscheidung im Bundesrat "folgerichtig" gewesen. Schon im Vorfeld hatte das nördlichste Bundesland den Vorschlag der Prämie kritisch gesehen. So erklärte der Ministerpräsident bereits am Donnerstag, dass viele kleine und mittlere Unternehmen derzeit nicht den Spielraum hätten, solch eine Prämie auszuzahlen. "Das birgt das Risiko, dass die geplante, undifferenzierte Entlastungswirkung ins Leere läuft", betonte er. Auch er kritisierte zudem die fehlende Kompensation auf Ebene der Länder und Kommunen.

Steuerfreies Weihnachtsgeld?

Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels Dennis Radtke sprach sich dafür aus, stattdessen 1.000 Euro aus Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld steuerfrei zu stellen. "Das wäre ein pragmatischer Weg, um Leistung unmittelbar anzuerkennen und Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen konkret zu entlasten", sagte Radtke der Deutschen Presse-Agentur. "Die Bundesregierung hat Entlastungen angekündigt, jetzt braucht es pragmatische Lösungen, das auch einzuhalten."

Radtke sagte der dpa, die Ablehnung des Bundesrates dürfe nicht das Ende der Debatte sein. "Die Idee, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spürbar zu entlasten, bleibt richtig." Jetzt brauche es Nachbesserungen, damit die Entlastung breit, verlässlich und unkompliziert bei den Beschäftigten ankomme.