Arbeitnehmer-Verabschiedung
Kann Betriebsveranstaltung sein
Aufwendungen eines Arbeitgebers für eine Veranstaltung, auf der ein Arbeitnehmer verabschiedet wird, müssen nicht insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sein, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten. Entscheidend ist laut FG Niedersachsen – wie so oft – der Einzelfall.