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Lohnsteuer

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Die Termine der 15. Kalenderwoche
2026

Die Termine der 15. Kalenderwoche

Strafrechtler kennen das Verbot doppelter Bestrafungen ("ne bis in idem"). Im Steuerrecht gibt es etwas Ähnliches – geregelt in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und zahlreichen anderen Staaten. Der BFH hat sich mit diversen Grenzgängern zu befassen, die zwischen Deutschland und der Schweiz pendeln (und ob sie dies im Rechtssinne sind) – manche mit Wohnsitz hierzulande, ein anderer mit Heimat in der Alpenrepublik. Und dann noch mit jemandem, der auf einer Fähre in der Nordsee arbeitet, die unter der Flagge Zyperns segelt.

Beruflicher Anlass schützt vor Lohnsteuer
Abschiedsfeier im Büro

Beruflicher Anlass schützt vor Lohnsteuer

Ob die Kosten für eine Abschiedsfeier beim Arbeitgeber steuerpflichtiger Arbeitslohn ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Ist die Veranstaltung klar betrieblich geprägt, entsteht kein lohnsteuerlicher Nachteil. Mit seinem Urteil folgt der BFH seiner früheren Rechtsprechung.

Neues Steuersparmodell?

Neues Steuersparmodell?

Der Koalitionsvertrag hat sich vorgenommen: „Wir machen die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver.“ Das ist bereits ausführlich in der Vergangenheit diskutiert worden. Doch man sollte vorsichtig sein. Richtig ist: Tarifverträge sind wichtig, sie haben staatsentlastende Funktion. Denn wo die Tarifpartner eine Lösung gefunden haben, da braucht es kein Gesetz. Gleichzeitig gilt: Wo ein Vertrag fehlt, kann es sein, dass der Staat eingreifen muss. So haben weiße Flecken in der Tariflandschaft zum Mindestlohngesetz geführt.

Kann Betriebsveranstaltung sein
Arbeitnehmer-Verabschiedung

Kann Betriebsveranstaltung sein

Aufwendungen eines Arbeitgebers für eine Veranstaltung, auf der ein Arbeitnehmer verabschiedet wird, müssen nicht insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sein, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten. Entscheidend ist laut FG Niedersachsen – wie so oft – der Einzelfall.

Jubiläumsfeiern besser schnell pauschal versteuern
Sozialversicherungspflicht droht

Jubiläumsfeiern besser schnell pauschal versteuern

Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Dies hat das BSG am Dienstag entschieden.

Die Termine der 13. Kalenderwoche

Die Termine der 13. Kalenderwoche

Die SED-Diktatur in der ehemaligen DDR hat viele Leistungssportler zwangsweise gedopt. Eine dadurch schwer geschädigte Kanufahrerin kämpft vor dem BVerwG darum, dass dies als staatliches Unrecht anerkannt wird. Gegen die Höhe ihrer Zwangsbeiträge zur IHK wehrt sich dort eine bundesweite Handelskette. Um die pauschal erniedrigte Lohnsteuer für Betriebsveranstaltungen, auf denen nur Führungskräfte essen und trinken durften, geht es vor dem BFH. Und am Ende dieser Woche starten die Ostertage.

BFH warnt vor Nachteilen bei verbreiteter Testamentsgestaltung

BFH warnt vor Nachteilen bei verbreiteter Testamentsgestaltung

Das von über 50% der Ehepaare genutzte "Berliner Testament", das den überlebenden Gatten zunächst zum Alleinerben einsetzt und etwaige Kinder erst nach dessen Tod zum Zuge kommen lässt, hat juristische Tücken. Davor hat der BFH am Mittwoch in München auf seiner jährlichen Pressekonferenz gewarnt.

Die Termine der 32. Kalenderwoche

Die Termine der 32. Kalenderwoche

Wer sich beim Verschenken besonders großzügig zeigen will, übernimmt gleich auch noch die Schenkungsteuer, die sonst der Empfänger zahlen müsste. Der Bundesfinanzhof befasst sich damit, wann Unternehmen diese Pauschalzahlungen an den Fiskus nutzen können. Als einziges Bundesgericht zeigt er sich diese Woche fleißig und kümmert sich außerdem um Zuschläge etwa für Sonntagsschichten. Und um die Kosten einer ausländischen Leihmutter für ein schwules Paar.

Niedrigerer Lohn für Leiharbeiter muss ausgeglichen werden

Niedrigerer Lohn für Leiharbeiter muss ausgeglichen werden

Leiharbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden als Stammbeschäftigte, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag ausgeglichen wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Hintergrund ist der Fall einer befristet beschäftigten Leiharbeitnehmerin aus Deutschland.

Von niederländischer Besteuerung freigestellter 30%-Lohnanteil bei Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen

Von niederländischer Besteuerung freigestellter 30%-Lohnanteil bei Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen

Der nach Anwendung der sogenannten 30%-Regelung von der niederländischen Besteuerung freigestellte Teil des Arbeitslohns ist nicht von der deutschen Bemessungsgrundlage auszunehmen, da es sich bei der Regelung um eine echte Steuerbefreiung und nicht um einen pauschalen Werbungskostenabzug handelt. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, aber die Revision zugelassen.