Energiepreispauschale ist steuerpflichtig
Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG, der dies anordnet, ist nicht verfassungswidrig, entschied das FG Münster in einem Musterverfahren, ließ aber die Revision zum BFH zu.