Die Jura-Termine der 24. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 24. Kalenderwoche. beck-aktuell, 03.06.2026 (abgerufen am: 03.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199176)
Vermieter dürfen Kosten für Fernseh-Verteilernetze kaum noch auf Mieter abwälzen – ein Fall fürs BVerG. Um Klimageräte in Eigentumswohnungen und Schufa-Gebühren geht es vorm BGH, am BVerwG ums Zeugnisverweigerungsrecht des Bundespräsidenten.
Glotze. Wer zur Miete wohnt, muss nicht nur für die Überlassung seiner Bleibe immer mehr berappen – auch die Nebenkosten fallen beträchtlich ins Gewicht. Das BVerfG verhandelt am 9.6. über die Verfassungsbeschwerden von drei Unternehmen, die sich gegen das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz von 2021 wenden. Bis dahin konnten Immobilieneigner die Kosten für den Betrieb einer Antennenanlage oder einer mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage weitgehend auf die Bewohner umlegen („Nebenkostenprivileg“). Auf dieser Grundlage schlossen viele Vermieter Verträge mit Unternehmen, damit die ein hausinternes Verteilernetz errichten und betreiben – und die Behausungen mit Fernsehsignalen über Satellit oder Breitband versorgen. Getreu den EU-Vorgaben durften diese Kosten durch die Reform kaum noch den Mietern aufgehalst werden (§ 2 S. 1 Nr. 15 Buchst. a und b, S. 2 BetrKV); zugleich erlaubte § 230 V TKG nF weitgehend die Kündigung der Verträge. Die Beschwerdeführer bedienen Wohnungen mit Kabel- oder Satellitenfernsehen. Durch das Sonderkündigungsrecht halten sie Art. 14 I GG bzw. Art. 12 I 1 GG sowie den Vertrauensschutz für verletzt – und sehen sich gegenüber Anbietern von Glasfasernetzen benachteiligt.
Hitze. Ums Wohnen geht es am 12.6. auch vor dem BGH. Geklagt haben Mitglieder einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, deren Antrag auf den Einbau von Klima-Splitgeräten auf ihren Balkonen abgewiesen wurde. Diese saugen Raumlauft an, kühlen sie ab und befördern sie mit einem außen angebrachten Ventilator ins Freie. Das LG Berlin II gab ihnen recht: Gegen Geräusche, Kondenswasser und Abluftwärme könnten sich die Miteigner später noch wehren.
Schufa. Wer Lateinkenntnisse vorweisen will, sagt: „de minimis non curat praetor“ – um Kleinigkeiten kümmern sich Gerichte nicht. Am 11.6. zeigt sich vor dem BGH, dass das in der Praxis anders aussieht: In zwei Parallelprozessen klagt ein Abfallentsorger auf jeweils 1,35 bzw. 1,61 EUR nebst Zinsen. Ein Kunde hatte seine Rechnungen nicht gezahlt; auch eine Inkassofirma ging leer aus. Noch vor Einleitung eines Rechtsstreits holte der Müllverwerter bei der Schufa gegen jene Gebühren eine Bonitätsauskunft ein.
Bundespräsident. Über das Zeugnisverweigerungsrecht des deutschen Staatsoberhaupts urteilt am 11.6. das BVerwG im Zuge einer Sprungrevision. Frank-Walter Steinmeier hatte 2018 auf Betreiben des damaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) im Einvernehmen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) einen seiner Abteilungsleiter in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Seehofer stand unter Druck, weil es insbesondere in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) massenhaft zu rechtswidrigen Begünstigungen bestimmter Asylbewerber gekommen sein sollte. Die Vorwürfe verpufften zwar weitgehend, aber ein Boulevard-Magazin sah darin den Anlass für den Rauswurf. Der Ex-Staatsdiener bestritt den Zusammenhang und klagte gegen die Berichterstattung. Das OLG Hamburg wollte daraufhin Steinmeier befragen, doch der berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 376 IV ZPO). Das weltweit tätige Medienunternehmen zog dagegen vor das VG Berlin, das aber Steinmeier Schweigen zubilligte.
Weiteres. Der Deutsche Anwaltstag beginnt am 8.6. virtuell, auch in Präsenz findet er am 11./12.6. in Freiburg statt. Das BVerwG richtet über Fahrtzeiten für Beamte sowie die Entlassung eines Bremer Hauptbrandmeisters wegen mutmaßlich verfassungswidriger Äußerungen in einer Chat-Gruppe. Der BFH befasst sich mit der Zustellung eines Einkommensteuerbescheids an einen Erben, das BSG befindet über einen Schwerbehindertenausweis für einen wegen Übergewichts begrenzt Gehbehinderten.
Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 24. Kalenderwoche. beck-aktuell, 03.06.2026 (abgerufen am: 03.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199176)




