Ausnahmen von der Mietpreisbremse
Manchmal ist es besser, den Vermieter nicht zu fragen
Ein Mieter kann von seinem Vermieter Auskunft verlangen, ob der sich auch künftig an die Mietpreisbremse halten will oder ob er sich auf eine Ausnahme berufen will. Der BGH bezweifelt zwar, dass das eine gute Idee ist, aber das sei Sache des Mieters.