Kabinett beschließt neue Vorgaben für Indexmieten

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Kabinett beschließt neue Vorgaben für Indexmieten. beck-aktuell, 29.04.2026 (abgerufen am: 30.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197206)
Das Kabinett hat neue Regeln zum sozialen Mietrecht beschlossen. Geplant sind Begrenzungen für Indexmieten bei hoher Inflation, klarere Vorgaben für möblierte und kurzfristige Vermietungen sowie ein erweiterter Kündigungsschutz bei Zahlungsrückständen.
Die Bundesregierung will den Schutz von Mieterinnen und Mietern weiter ausbauen. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen, der auf steigende Wohnkosten in angespannten Märkten reagiert. Vorgesehen sind Änderungen bei Indexmieten, bei möblierten und kurzfristigen Vermietungen sowie beim Kündigungsschutz.
Mit dem Vorhaben sollen Regelungslücken geschlossen werden, die sich in der Praxis zuletzt verstärkt gezeigt haben, heißt es aus dem Justizministerium. Nach dem Kabinettsbeschluss muss nun noch der Bundestag über den Entwurf beraten.
Neue Regeln für Indexmieten, Möblierung und Kurzzeitverträge
Ein zentraler Punkt betrifft Indexmietverträge. Diese koppeln Mieterhöhungen unmittelbar an die Inflationsentwicklung und haben in den vergangenen Jahren vielerorts zu deutlichen Steigerungen geführt. Künftig soll in Gebieten mit geltender Mietpreisbremse nicht mehr jede Preissteigerung vollständig weitergegeben werden können.
Übersteigt der jährliche Anstieg des Verbraucherpreisindex 3%, soll nur die Hälfte des darüber liegenden Anstiegs auf die Miete umgelegt werden dürfen. Die Begrenzung greift ausschließlich in angespannten Wohnungsmärkten und soll extreme Ausschläge bei hoher Inflation abmildern.
Weitere Änderungen betreffen möbliert vermietete Wohnungen. Vermieter sollen Möblierungszuschläge künftig gesondert ausweisen müssen. Für vollständig möblierte Wohnungen ist eine pauschale Regelung vorgesehen, alternativ soll sich der Zuschlag am Zeitwert der Möbel orientieren. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit der Mieten zu verbessern und mögliche Umgehungen der Mietpreisbremse transparenter zu machen.
Zudem will die Bundesregierung Kurzzeitmietverträge stärker begrenzen. Diese sollen grundsätzlich auf sechs Monate befristet sein und nur ausnahmsweise auf bis zu acht Monate verlängert werden können. Hintergrund ist, dass Kurzzeitvermietungen bislang häufig von der Mietpreisbremse ausgenommen sind und nach Einschätzung der Regierung reguläre Mietverhältnisse verdrängen können.
Kündigungsschutz, Modernisierung und weiteres Gesetzgebungsverfahren
Auch beim Kündigungsschutz sind Änderungen vorgesehen. Mieterinnen und Mieter, denen wegen Zahlungsrückständen gekündigt wurde, sollen künftig nicht nur eine fristlose, sondern einmalig auch eine ordentliche Kündigung abwenden können, wenn sie die Rückstände innerhalb von zwei Monaten vollständig begleichen. Bislang ist diese Möglichkeit auf fristlose Kündigungen beschränkt.
Erleichterungen sieht der Gesetzentwurf außerdem für Vermieter bei kleineren Modernisierungen vor. Die Wertgrenze für das vereinfachte Mieterhöhungsverfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden, um gestiegenen Bau‑ und Sanierungskosten Rechnung zu tragen.
Die geplanten Änderungen sind Teil eines größeren mietrechtlichen Maßnahmenpakets. Weitere Reformvorhaben – etwa zu Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse oder zum Mietwucher – sind angekündigt, aber nicht Bestandteil des aktuellen Gesetzentwurfs. Das parlamentarische Verfahren steht noch aus.
- Redaktion beck-aktuell, js
- mit Material der dpa
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Kabinett beschließt neue Vorgaben für Indexmieten. beck-aktuell, 29.04.2026 (abgerufen am: 30.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197206)



