Die Jura-Termine der 32. Kalenderwoche

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 32. Kalenderwoche. beck-aktuell, 22.07.2026 (abgerufen am: 22.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202511)
Darf der Focus-Verlag Geld verlangen, wenn Freiberufler mit seiner Auszeichnung werben? Ein Fall für den BGH ebenso wie der uralte Rechtsstreit um ein zweisekündiges Sampling aus dem „Kraftwerk“-Lied „Metall auf Metall“. Auch eine Rachemail ist dort Thema.
Bote. Schwerbehindertenvertretungen sollen Arbeitnehmer im Job unterstützen. § 178 SGB IX enthält hierfür einen ganzen Katalog an Rechten und Pflichten. Ob auch die Weiterleitung einer Krankmeldung dazu gehört, entscheidet am 5.8. das BAG. Der Streitfall betrifft einen der weltweit größten Distributoren für Komponenten der Elektroindustrie. Im betroffenen Betrieb waren bis zu 400 Menschen tätig – darunter gut 50 Schwerbehinderte oder ihnen Gleichgestellte (§ 2 II und III SGB IX). Bei einer Krankheit können Arbeitnehmer die Personalabteilung auf verschiedenen Wegen verständigen; die eigentliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (der frühere „gelbe Schein“) wird mittlerweile bei gesetzlich Versicherten vom Arzt digital an die Krankenkasse übermittelt (eAU), und der Arbeitgeber ruft sie dort ab.
Die zuständige Vertrauensperson (§ 177 SGB IX) hatte am Nachmittag ihre Arbeit beendet und am Abend auf Wunsch des Erkrankten den Nachweis über ihren Mail-Account an das Unternehmen weitergeleitet. Dem passte das gar nicht: Es mahnte den Interessenvertreter ab. Schließlich sei dieser Kanal nicht für eine „private Botentätigkeit“ gedacht – die Übermittlung des Attests gehöre nicht zu den speziellen Aufgaben einer Schwerbehindertenvertretung, denn krank werden könne auch jeder andere Mitarbeiter.
Im Gegensatz zum ArbG München stellte sich das LAG in der bajuwarischen Landeshauptstadt gegen das Gremium. „Die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung betrifft schwerbehinderte Menschen nicht anders als nicht schwerbehinderte Menschen“, interpretierte es die Gesetzesregelung. Zumal beide Personengruppen aufgrund psychischer oder physischer Beeinträchtigungen gleichermaßen durch eine akute Erkrankung an der rechtzeitigen Weiterleitung gehindert sein könnten. Laut Torsten Schaumberg von der Hochschule Nordhausen macht die Entscheidung „sehr deutlich, dass die Schwerbehindertenvertretung kein uneingeschränktes Mandat zur Unterstützung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmer hat“. Ob das hier ausgesprochene Verbot sinnvoll sei, ist ihm zufolge allerdings eine andere Frage: Deren Beantwortung sei sicherlich auch davon abhängig, wie Interessenvertretungen und Arbeitgeber im Betrieb miteinander umgehen (BRuR 2025, 112).
Meetings. Auch über die Durchführung von Betriebs- bzw. Teilbetriebsversammlungen während oder außerhalb der Arbeitszeit urteilen Deutschlands oberste Arbeitsrichter an jenem Tag. Eine Belegschaftsvertretung hat laut dem LAG Düsseldorf in der Vorinstanz einen Ermessensspielraum, wann sie die Beschäftigten zu einer Zusammenkunft einlädt. Der Arbeitgeber in dem Rechtsstreit war für die Kontrolle von Gepäck und Fluggästen an einem Airport zuständig. In seiner Abwägung durfte der Betriebsrat den rheinischen Urteilsfindern zufolge die Belange der Sicherheitskontrolle berücksichtigen und sich für mehrere Meetings während der Arbeitszeit entscheiden. Denn dadurch sei eine höhere Beteiligung zu erreichen als mit einer Vollversammlung. Die müsse nämlich angesichts des Schichtmodells und der Gesamtzahl des Personals für einen erheblichen Teil davon in der Freizeit stattfinden.
Pflegefamilie. Den möglichen Anspruch einer erwerbsfähigen Jugendlichen auf Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27a V SGB XII) legt das BSG am 6.8. fest. Nach der Geburt war sie, auch wegen sexuellen Missbrauchs, in Pflegefamilien untergebracht. Seit Vollendung des 15. Lebensjahrs ist umstritten, ob die tatsächlichen Kosten für den Aufenthalt erstattet werden müssen, wenn die junge Frau wegen Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch die Mutter dort lebt. Wie schon das Thüringer LSG findet auch Claudia Seligmann von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.: Ja! Allerdings zweifelt sie am bevorstehenden Verdikt der Kasseler Oberstrichter: Ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt könne mangels ungedeckter Bedarfe (§ 39 SGB XII) ausscheiden. Und damit habe sich das LSG nicht auseinandergesetzt (RdLh 2026, 32).
Dieser Text stammt aus Heft 31/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Prof. Dr. Joachim Jahn: Die Jura-Termine der 32. Kalenderwoche. beck-aktuell, 22.07.2026 (abgerufen am: 22.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202511)




